Zartbitter Köln e.V Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen

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Presse

Schutz vor sexuellem Missbrauch im Sport

Zartbitter kritisiert den Umgang des DOSB mit sexuellem Missbrauch

Schwimmtrainer reiste trotz Anklage nach London

Die Olympiade in London ist gerade zu Ende gegangen, da gibt es schon einen neuen Skandal um einen deutschen Beteiligten. Der Vorwurf gegen den 40jährigen Schwimmtrainer lautet: Sexueller Missbrauch an einer minderjährigen Schwimmerin. Wie ist es möglich, dass ein Olympiatrainer unter einem solchen Verdacht nach London reist? Wie kann es sein, dass angeblich niemand aus dem Deutschen Olympischen Sportbund von diesen Vorwürfen wusste? Dabei hatte sich der DOSB doch gerade zu einer nachhaltigen Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch“ verpflichtet. Ziel einer Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) ist es, den notwendigen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport zu verbessern. Außerdem soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche, die Missbrauch in der Familie und in anderen Bereichen erfahren, im Sport vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden. Auch der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) herausgegebene Handlungsleitfaden „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ stellt heraus, dass der organisierte Sport u.a. auf Vertrauen baut. Doch sind derartige Absichtserklärungen des DOSB tatsächlich vertrauenswürdig oder dienen sie nur als Beruhigungspille für die Öffentlichkeit? Nach den neuesten Vorwürfen sehen die Versprechungen des DOSB nach Meinung von Ursula Enders, Leiterin von Zartbitter e.V., eher nach Lippenbekenntnissen aus. „…“


Rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter trainiert Jugendliche


Mit der Vertrauenswürdigkeit des Sports ist es leider nicht immer gut bestellt. Dies wird schon daran deutlich, dass auch heute noch rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter von einigen Sportvereinen weiterhin als Trainer beschäftigt werden. Prominentes Beispiel ist der 1995 wegen Misshandlung Schutzbefohlener, sexueller Misshandlung in elf Fällen, sexuellem Missbrauch sowie Körperverletzung in zwei Fällen verurteilte Eiskunstlauftrainer Karel Fajfr. Der inzwischen betagte Sportler wird bis zum heutigen Tage auf der Trainerliste des Olympiastützpunktes und Eissportzentrums Oberstdorf geführt. Wenn man der lokalen Presse glauben kann, trainierte Karel Fajfr nach Ablauf seiner Bewährungsstrafe keineswegs nur erwachsene Eiskunstläuferinnen: Das Allgäuer Tagesblatt berichtete zum Beispiel im März 2010 über ein 14-jähriges Nachwuchs-Talent, das sechs Mal wöchentlich mit dem rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter „über das Eis schwebe“. Im norddeutschen Raum bietet im Sommer 2012 ein zu 4 1/2 Jahren Haft verurteilter Sexualstraftäter und Großmeister Karatekurse für Jugendliche in einem Sportverein an, der auf seiner Homepage eine lange Liste von Förderern und Sponsoren angibt: DOSB, Deutsche Sportjugend, Deutsche Sporthilfe, Bundesminsiterium des Inneren, Bundeswehr, World Karate Federation, Barmer GEK…


DOSB vernachlässigt effektiven Opferschutz

Wie im aktuellen Fall, so verhielten sich die Verantwortlichen des DOSB auch schon in der Vergangenheit: Sie wussten angeblich von nichts. Sie seien von Vereinen und Verbänden nicht ausreichend informiert worden. In anderen Fällen erklären sie ihr öffentliches Schweigen zu den Missständen mit dem altbekannten Klagelied: „Wir tun, was wir können. Uns sind die Hände gebunden: Die Vereine und Landesverbände sind rechtlich eigenständig.“ Das stimmt, diese sind rechtlich eigenständig. Aber nutzt der ansonsten so mächtige Deutsche Olympische Sportbund all seine Möglichkeiten, um seine Mitgliedsorganisationen zu einem effektiven Kinderschutz zu bewegen bzw. zu verpflichten? Dabei hat der DOSB den Handlungsleitfaden  „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ herausgegeben. Dieser  lässt allerdings Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Bemühens um den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt aufkommen. Handlungsempfehlungen und der vorgeschlagene Ehrenkodex sind in zentralen Punkten zu schwammig, als dass sie tragende Bausteine effektiver Schutzmaßnahmen sein könnten.
  • Laut Ehrenkodex soll zum Beispiel die Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen geachtet, deren individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, Intimsphäre und persönlichen Schamgrenzen respektiert werden. Solche Sätze unterschreiben alleTäter, wissen sie doch, wie wenig Mühe es sie kostet, die Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen zu vernebeln und diese glauben zu machen, dass eine grenzverletzende Berührung oder Nähe „normal“ sei, auch ihnen Spaß mache und sie die sexuelle Ausbeutung selber gewollt hätten! Keinerlei Aussagen macht der Ehrenkodex dazu, dass Grenzen zwischen den Generationen zu achten und sexuelle Kontakte zwischen Trainern/Trainerinnen und den von ihnen trainierten jugendlichen Sportlerinnen/Sportlern aus fachlichen Gründen grundsätzlich untersagt sind – unabhängig davon, ob im juristischen Sinne die Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses vorliegt oder nicht.
  • In dem Handlungsleitfaden vermisst man gänzlich die Angabe konkreter fachlicher Mindeststandards für einen grenzachtenden Umgang. Antworten auf klassische Risikobereiche im Sport fehlen - zum Beispiel ein grundsätzliches Verbot, dass Trainer mit Kindern und Jugendlichen in einem Raum schlafen.
  • Mädchen und Jungen sollen entsprechend der Empfehlung des DOSB gelegentlich über ihre Rechte aufgeklärt werden. Im Sinne eines effektiven Kinderschutzes ist jedoch eine entsprechende Information von jungen Sportlerinnen und Sportlern bereits bei Eintritt in den Verein und anschließend regelmäßig in festgelegten Abständen notwendig: Die meisten Fälle sexueller Gewalt in Institutionen werden von neuen oder ehemaligen Vereinsmitgliedern aufgedeckt. Mädchen und Jungen müssen deshalb schon zu einem Zeitpunkt über ihre Rechte aufgeklärt werden, bevor sie fest in die Gruppe integriert sind. Würde der DOSB seine Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen wirklich ernst nehmen, so würde er zum Beispiel einen Fragebogen entwickeln und auf seine Homepage stellen, mit dem junge Sportlerinnen und Sportler nach den Gründen ihres Ausscheidens aus einem Verein befragt werden und diese Rückmeldung sowohl beim DOSB oder aber einer unabhängige Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt abgeben könnten.
  • Ebenso mangelt es in den Handlungsempfehlungen an einem Entwurf eines funktionierenden Beschwerdemanagements. Der DOSB skizziert lediglich die Einrichtung eines Beauftragten im Sinne einer vereins- bzw. verbandsinternen Beschwerdestelle. Dieser soll sich u.a. auch mit externen Fachstellen vernetzen. Die Möglichkeit, Mädchen und Jungen ergänzend über externe, vereins- und verbandsunabhängige AnsprechpartnerInnen zu informieren, benennt der DOSB nicht. Damit ignoriert er eine entscheidende Vorgabe der vom Runden Tisch „Sexueller Missbrauch“ verabschiedeten Leitlinien. Die Erfahrung zeigt, dass es für viele Opfer sexueller Gewalt wenig Sinn macht und mit der Gefahr des Mobbings verbunden ist, wenn sie ohne Unterstützung von außen vereinsintern die ihnen zugefügte Gewalt aufdecken. Die Praxis einzelner Verbände ist dem DOSB weit voraus. Die Reiterliche Vereinigung (FN) wird zum Beispiel ab Herbst eine verbandsunabhängige Hotline mit telefonischen Sprechzeiten und Emailadresse einrichten, die von einer Fachstelle angeboten wird. Aufgabe der Hotline wird es sein, von sexualisierter Gewalt im Pferdesport betroffene Mädchen und Jungen sowie deren Vertrauenspersonen zu beraten und an Beratungsstellen vor Ort zu vermitteln.

Ohne effektiven Schutz vor sexualisierter Gewalt keine finanzielle Förderung


Der Deutsche Olympische Sportbund tut sich offensichtlich recht schwer, von seinen Mitgliedsorganisationen einen wirklich effektiven Schutz vor sexualisierter Gewalt einzufordern. Sponsoren, Bund, Länder und Kommunen hätten die Möglichkeit, seine Bemühungen zu unterstützen: Die Umsetzung der vom Runden Tisch verabschiedeten Mindeststandards präventiver Maßnahmen müssen als Voraussetzung für eine finanzielle Förderung festgeschrieben werden. Es kann und darf nicht sein, dass zwei Jahre nach der Aufdeckung des großen Ausmaßes sexuellen Missbrauchs in Institutionen, strafrechtlich verurteilte bzw. angeklagte Trainer weiterhin im Sport mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Kontakt kommen.


25 Jahre Zartbitter - Was hat sich geändert?

Wie alles begann...

Als im Jahre 1987 Zartbitter e.V. gegründet wurde, sahen sich die Gründerinnen und Gründer des Vereins mit vielen Vorurteilen konfrontiert. Sie wurden von weiten Teilen der Öffentlichkeit und Politik als Hysterikerinnen und Radikalfeministinnen abgestempelt, die angeblich die Problematik der sexuellen Ausbeutung maßlos übertrieben - eine kaum nachzuvollziehende Argumentation, zumal bei Zartbitter von Anfang an Männer mitarbeiteten und auch Jungen als Opfer und Frauen als Täterinnen zum Thema gemacht wurden. Zunächst hatte sich der Verein die Vernetzung von Fachkräften psychosozialer Arbeitsfelder und den Aufbau eines Fortbildungsangebotes über Möglichkeiten der Prävention und Intervention bei sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zur Aufgabe gemacht, doch es sollte anders kommen: Das Komitee für Menschenrechte veranstaltete Ende der Achtzigerjahre in der Stadthalle Köln-Mühlheim einen Kongress gegen sexuellen Missbrauch, zu dem engagierte Frauen und einige wenige Männer aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren. Zartbitter nutzte das Forum, um auf die eigenen Aktivitäten aufmerksam zu machen. Der Kongress fand in den Medien ein relativ großes Echo. Der WDR berichtete u.a. über Zartbitter und gab Ort und Termin des nächsten Fachgruppentreffens bekannt. Als dieses einige Tage später stattfand, war der Raum überfüllt: Neunzehn betroffene Frauen quetschten sich in den relativ kleinen Raum. Die Berichterstattung hatte sie ermutigt, sich auf den Weg zu machen. Die mutigen Frauen hatten mit ihren Füßen ein klare Entscheidung getroffen: Von diesem Tag an verstand sich Zartbitter auch als Kontaktstelle und Informationsstelle für Betroffene. mehr »»


Sexueller Missbrauch durch jugendliche Täter im Ferienlager auf Ameland – kein Einzelfal

Die Erfahrung der letzten 20 Jahre zeigt, dass sich spätestens in der zweiten Ferienhälfte Mädchen und Jungen melden, die in Ferienlagern von Sportvereinen, Jugendverbänden oder Pfarrgemeinden oder auf kommerziellen Ferienreisen sexuelle Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt erlebten. mehr »»


 

Nach Ameland ...

Wie Verbände, Mütter und Väter Kinder vor sexuellen Gewaltritualen in Ferien- und Trainingslagern schützen können   mehr »»
 

Das ist niemals witzig

Gewaltrituale in Jugend- und Sportverbänden

Informationen über Beratungserfahrung und einer intensiven Recherche von Zartbitter e.V.  mehr »»


 

Missbrauch in den Medien

Wie Mädchen und Jungen in den Chaträumen des Internet ausgebeutet werden und wie Erwachsene sie davor schützen können?  mehr »»
 

Sexueller Missbrauch in Institutionen

Die Welle ist noch lange nicht vorbei.
Zur Aufdeckung der sexuellen Ausbeutung in Institutionen. 
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