Kinderrechte im Karneval
Köln ist berühmt berüchtigt für seinen Klüngel! Dieser hat nicht nur Schatten, sondern auch sehr gute Seiten. Ein hervorragendes Beispiel für den positiven Klüngel ist die von einem Kölner Jecken und Förderer von Zartbitter angeregte Kooperation zwischen dem Festkomitee Kölner Karneval und der für die Entwicklung von Präventionsmaterialien und -konzepten überregional angesehene Kölner Kontakt- und Beratungsstelle. Dieser Jeck träumte von einem Pänz-Rechtepass – sprich: Kinderrechte-Pass – für den Kölner Karneval. Es kostete ihm keine besondere Mühe, die Jecken und Zartbitter für die Realisierung dieses Traums zu begeistern. Ein partizipativ mit Kindern und Jugendlichen entwickelter Kinderrechte-Pass als ersten Baustein eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt für den Kölner Karneval zu entwickeln, da stand das Festkomitee zu 100% Prozent hinter. Und so starteten Christine Flock, Vizepräsidentin und für den Kinderkarneval verantwortliches Mitglied des Festkomitees, und Zartbitter-Mitarbeiter*innen das durchaus recht arbeitsintensive Projekt.
In einem ersten Schritt wurde den Trainer*innen der Kinder- und Jugendtanzgruppen der Kölner Karnevalsvereine das Projekt vorgestellt. Viele waren zur Mitarbeit bereit. Leider war der Start aufgrund von Corona dann etwas schleppend, die Zusammenarbeit mit den Tanzgruppen anschließend umso lebendiger. Zunächst sichteten Mädchen* und Jungen* Zartbitter- Präventionsmaterialien und tauschten sich über Alltagssituationen aus, die sie im Karneval als positiv und als unangenehm erlebt hatten. Sie machten Vorschläge für Illustrationen und Formulierungen von Rechten, die dazu beitragen, dass sich alle Kinder und Jugendlichen im Karneval wohlfühlen. Die Mitarbeiter*innen von Zartbitter waren von dem Engagement der jungen Tänzerinnen und Tänzern begeistert. Beeindruckt war Zartbitter von der großen Achtsamkeit und dem politischen Bewusstsein vieler Kinder und Jugendlicher.
Dank der Kreativität der Tanzgruppen kamen blitzschnell zahlreiche Vorschläge für Illustrationen und Slogans zu den Kinderrechten im Karneval zusammen. Zartbitter traf eine erste Auswahl und die Kölner Illustratorin Dorothee Wolters erstellte entsprechend den Vorschlägen der Tanzgruppen 36 Entwürfe zu Kinderrechten im Kölner Karneval.
Das Festkomitee gab eine erste Rückmeldung: Es war mit allen Entwürfen einverstanden und machte noch einige wertvolle Verbesserungsvorschläge. Vor allem aber war es damit einverstanden, eine Emailadresse einzurichten, über die sich Kinder und Jugendliche sich unmittelbar beim Festkomitee beschweren können, wenn jemand im Karneval ihre Rechte verletzt!
Teilhabe und Mitbestimmung sind verbriefte Rechte von Mädchen* und Jungen*. Dementsprechend wurden weitere Tanzgruppen an der Auswahl der Illustrationen für den Kinderrechte-Pass des Kölner Karnevals beteiligt. Zartbitter stellte die Entwürfe vor. Die Pänz machten Verbesserungsvorschläge. Insgesamt fanden die Illustrationen und Texte eine sehr breite Zustimmung. Viele Mädchen* und Jungen* berichteten spontan über selbst erlebte verletzende Erfahrungen – die meisten hatten sie im Schulalltag erlebt. Anschließend punkteten die Mädchen und Jungen die ihnen wichtigsten Themen.
Kinder haben das Recht, Spaß zu haben!
Karneval bietet Kindern und Jugendlichen einen besonderen Freiraum und eine Zeit, die nicht von den Erwachsenen verplant wird. An den tollen Tagen gelten andere Regeln. Lernen und alltägliche Verpflichtungen spielen während der jecken Tage keine große Rolle, sondern Mädchen* und Jungen* dürfen die Zeit so gestalten, wie es ihnen am meisten Spaß macht. Das kann leise und bunt, darf aber auch laut und wild sein! Einige Eltern finden ein solches Verhalten ihrer Kinder peinlich, doch die meisten Mütter und Väter freuen sich, wenn sie erleben, wie ausgelassen und fröhlich ihre Kinder den Karneval genießen. Viele Kinder und Jugendliche feiern Karneval auch als Familien-Event, an dem Groß und Klein gemeinsam Spaß haben.
Mädchen* und Jungen* haben gleiche Rechte!
Im Kölner Karneval dürfen manche Rollen und Aufgaben traditionell nur von Männern übernommen werden. So gibt es z. B. reine Männergesellschaften und auch Bauer, Prinz und Jungfrau des Erwachsenendreigestirns dürfen bisher nur Männer werden. Nicht wenige Kinder und Jugendliche der Kölner Tanzgruppen stellen diese Traditionen in Frage und fordern, dass auch Mädchen* als Prinzessin und Bäuerin oder Jungen* als Jungfrau im Kinderdreigestirn mitmachen können. Bedauerlich, dass bisher das Festkomitee kaum bekannt gemacht hat, dass auch Mädchen* sich als Prinzessinnen fürs Kinderdreigestirn bewerben können. Wäre doch wirklich jeck, wenn der Kölner Karneval bald eine erste Prinzessin hätte. Die Mehrzahl der jungen Tänzerinnen und Tänzer wünscht sich dies. Auf die Frage, warum sich kaum Mädchen auf dir Prinzessinnenrolle im Kinderdreigestirn bewerben, mutmaßte Christine Flock vom Festkomitee Kölner Karneval, die Mädchen* würden wohl das wunderschöne Kostüm der Jungfrau bevorzugen und wollten nicht im Anzug des Prinzen auftreten. Anscheinend ist man noch nie auf die Idee gekommen ein ebenso schönes Prinzessinnen Kostüm zu kreieren. Einfach Schade!
Kinder haben das Recht, respektvoll behandelt zu werden!
Manche Erwachsene behandeln Kinder und Jugendliche respektlos. Sie motzen sie an, beschimpfen sie oder werten sie ab. Die meisten von ihnen würden sich jedoch nicht trauen, gegenüber anderen Erwachsenen ein solch herablassendes bzw. demütigendes Verhalten zu zeigen. Erwachsene dürfen das Machtgefälle gegenüber Mädchen* und Jungen* nicht ausnutzen. Sie müssen auch berechtigte Kritik an dem Verhalten von Kindern und Jugendlichen klar und sachlich äußern, ohne diese als Person abzuwerten oder vor der Gruppe bloßzustellen. Klar ist: Jede*r Erwachsene kann auch mal aus Wut, Enttäuschung oder Überforderung die Fassung verlieren. Anschließend haben Kinder und Jugendliche aber ein Recht auf eine ehrlich gemeinte Entschuldigung.
Zartbitter konnte beobachten, dass in einigen Karnevalvereinen Trainerinnen und Trainer sehr achtsam und kindgerecht mit Mädchen* und Jungen* umgingen und zugleich aufgrund ihrer menschlichen und fachlichen Autorität sehr geschätzt waren. In anderen Vereinen verhielten sich einzelne Trainer*innen allerdings respektloser, vor allem in einzelnen Traditionsvereinen. Und so war es auch nicht verwunderlich, dass in einem Verein auch Jugendliche sich sexuell übergriffig gegenüber jüngeren Mädchen* und Jungen* verhielten. Hier sind zweifelslos die Eltern gefordert, ihre unkritische Haltung gegenüber älteren Jugendlichen und Trainer*innen zu überwinden und sich parteilich auf die Seite ihrer Kinder zu stellen.
Kein Küsschen auf Kommando!
Im Karneval geht es oft ausgelassen zu. Viele Jeck*innen wollen die Grenzen des Alltags für einige Zeit hinter sich lassen. Meist geschieht dies fröhlich und friedlich. So tauschen viele Erwachsene im Karneval traditionell ein Bützchen auf die Wange aus. Das ist selbstverständlich nur okay, wenn alle damit einverstanden sind. Ist dem so, lächeln die meisten Menschen und umarmen sich kurz. Anderen gegen ihren Willen ein „Bützchen“ auf die Wange zu drücken, ist auch an Karneval hingegen kein erlaubter Spaß, sondern sexuelle Belästigung. Diese ist auch mit einem Kontrollverlust durch einen zu großen Alkoholgenuss nicht zu entschuldigen. Kinder und Jugendliche zeigen durch ihren Gesichtsausdruck und/oder ihre Körperhaltung sehr genau, ob sie gerne gebützt werden oder nicht. Niemals dürfen Erwachsene Kinder zu einem Bützchen nötigen oder abwertende Sprüche machen, wenn ein Mädchen* oder Junge* nicht gebützt werden möchte. Ein solches Verhalten verletzt die persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen. Es ist nicht nur grenzverletzend, sondern schwächt ebenso die Widerstandsfähigkeit von Kindern gegenüber sexuellen Übergriffen.
Das Betreuungsteam des Kinderdreigestirns achtet sehr auf dessen Schutz. So werden zum Beispiel Lokalitäten, in denen die Kinder von alkoholisierten Karnevalisten belästigt wurden, nicht mehr betreten.
Die Auslieferung des Leporellos “Kinderrechte im Karneval“ viel auf dem Tag genau mit einem bundesweit beachteten Skandal im Rhein Sieg Kreis zusammen. Der Präsident einer Karnevalsgesellschaft hatte auf der Bühne eine Zehnjährige mit sehr sexistischen Worten begrüßt, so dass eine andere Karnevalsgesellschaft mit allen jungen Tänzer*innen aus Protest umgehend den Saal verlassen hatte.
Niemand darf Kinder mit Worten oder Gesten beleidigen!
Nicht nur Schläge, sondern auch Worte und Gesten können sehr verletzend und schmerzhaft sein. Das kennen zum Beispiel alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die schon mal gemobbt wurden. Mädchen* und Jungen* brauchen Erwachsene, die sie (be)schützen, wenn jemand sie oder ihre Familien durch beleidigende Worte, blöde Handzeichen und/oder Bewegungen verletzt. Alle ehren- oder hauptamtlichen Betreuungspersonen müssen lernen, sich zum Beispiel bei Schimpfwörtern und beleidigenden Gesten konsequent einzumischen und für die betroffenen Kinder und Jugendlichen Partei zu ergreifen. Im Alltag reagieren leider viele Menschen erst, wenn jemand geschlagen wird. Das muss sich ändern!
STOPP! Ärgern ist gemein!
Bunt, oft laut und wild – an Karneval lieben es viele Kinder und Jugendliche, sich mal so richtig auszutoben. Oft haben alle zusammen großen Spaß. Manchmal werden jedoch persönliche Grenzen überschritten, weil einzelnen Mädchen* und Jungen* einfach alles zu viel wird. Nicht selten nerven zum Beispiel Gleichaltrige, die die persönlichen Grenzen ihrer Freund*innen missachten und es witzig finden, andere gezielt und/wiederholt zu ärgern. Das ist keineswegs lustig, sondern richtig gemein. Es ist völlig okay, wenn Kinder und Jugendliche sich über gezieltes Ärgern beschweren und Erwachsene darum bitten, ihnen bei der Klärung des Konflikts zu helfen. Wer will sich schon durch grenzverletzendes Ärgern den Spaß im Karneval verderben lassen!?
Alle dürfen bestimmen, wen sie mögen!
Mädchen* und Jugend* haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, wem sie nahe sein wollen. Sexuelle Vielfalt ist vielen Jugendlichen sehr wichtig: Sie möchten ihre Beziehungen zu ihrem Freund oder ihrer Freundin nicht verstecken. Es ist für sie eine Erleichterung, wenn auch die Erwachsenen zunehmend unterschiedliche sexuelle Orientierungen tolerieren und Jugendliche offen mit ihnen darüber sprechen können. Jeder Jeck und jede Jeckin lieben anders. So unterschiedlich die Menschen sind, so unterschiedlich ist auch ihre Art zu lieben. Das ist ein sehr persönliches Recht. Da sollte sich niemand einmischen, sofern keine persönlichen Grenzen und (Kinderschutz-) Gesetze verletzt werden.
STOPP! Das ist sexuelle Belästigung und strafbar!
Jemanden auf den Po zu hauen, ist niemals lustig oder nur ein Scherz, sondern ganz klar sexuelle Belästigung, die strafbar ist und die man bei der Polizei anzeigen kann. Es ist ebenso eine sexuelle Belästigung, sexistische Kommentare zum Aussehen einer Person zu machen. Auch dumme Anmachsprüche sind völlig daneben. Einige Erwachsene und auch Jugendliche nutzen die ausgelassene Stimmung im Karneval, um Mädchen* und Jungen* mit Worten oder durch Berührungen sexuell zu belästigen. Erwachsene sind für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich, auch im Karneval. Ehren- und hauptamtliche Betreuungspersonen sind verpflichtet, aktiv einzuschreiten und Kinder und Jugendliche vor sexueller Belästigung zu schützen. Scheuen einige Erwachsene in der aktuellen Situation ein offensives Eingreifen bei sexuellen Grenzverletzungen gegenüber Kindern durch Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld, so sollten sie sich nach Karneval auf jeden Fall von einer Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt beraten lassen, um langfristig den Schutz des Mädchens* oder Jungen* sicherzustellen.
Diese Illustration und die mit der weiblichen Prinzessin des Kinderdreigestirns waren die am häufigsten von den über dreihundert Kindern, die sich an der Auswahlbeteiligten, gewählten Illustrationen. Ebenso wurden wir Zartbitter-Mitarbeiter*innen über die Karnevalssession von vielen Erwachsenen angesprochen, die derartige Belästigungen früher und auch heute noch erleben.
Alle Kinder haben eine eigene Art, NE!N zu sagen!
Empfinden Kinder und Jugendliche etwas als unangenehm oder grenzverletzend, so zeigen sie ihr NE!N auf sehr unterschiedliche Arten. Einige sind laut und aggressiv, andere leise und zurückhaltend. Einige drücken ihr NE!N mit Worten aus, andere ohne Worte durch ihre Körperhaltung, Blicke und/oder ihren Gesichtsausdruck. Deshalb müssen alle Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder lernen, auch das wortlose NE!N von Mädchen* und Jungen* wahrzunehmen und zu respektieren. Insbesondere bei sexuellen Übergriffen sind viele Betroffene so geschockt, dass sie vor Schreck sprachlos sind und sich nicht mit Worten wehren können. Folglich ist es wenig hilfreich, wenn Erwachsene Kinder auffordern, bei sexuellen Übergriffen laut und deutlich NE!N zu sagen. Auch sogenannte Präventionskurse, in denen laut NE!N-Sagen trainiert wird, sind für den Schutz von Mädchen*und Jungen* vor sexuellen Übergriffen wenig sinnvoll. Viele Opfer zweifeln an sich selbst, denn sie glauben, sich nicht genügend gewehrt zu haben. Und wenn Erwachsene sie anschließend auch noch vorwurfsvoll fragen: „Hast du denn nicht NE!N gesagt?!“, dann geht es ihnen oft besonders schlecht. Kindern und Jugendlichen, die in Gewaltsituationen vor Schreck nicht laut NE!N sagen konnten, machen solche Fragen zusätzliche Schuldgefühle. (Er-)kennen betroffene Kinder und Jugendliche ihre eigene Art NE!N zu sagen, so fällt es ihnen meist leichter, sich gegenüber übergriffigen Personen Ab zu grenzen und sich Hilfe zu holen.
Literaturempfehlung:
Enders, Ursula: Nein-Sage-Trainings und fehlerhafte Stopp-Regeln schwächen die Widerstandskraft von Kindern
Alle denken sich witzige Kostüme aus, die anderen keine Angst machen und niemanden verletzen.
Im Karneval schlüpfen Kinder und Jugendliche mit Hilfe ihrer Kostüme in andere Rollen und haben Spaß. Leider wählen einige Kostüme, die anderen Angst machen oder deren Gefühle verletzen. So ängstigen sich nicht nur junge Kinder, wenn andere sich zum Beispiel als brutale Gangster verkleiden und sich dann auch noch ihrem Kostüm entsprechend wild verhalten. Mädchen* und Jungen*, die in der Familie körperliche Gewalt oder auf der Flucht aus einem Kriegsgebiet (mit-)erlebt haben, kann ein solches Kostüm und Verhalten an sehr belastende Erfahrungen erinnern und in Angst und Schrecken versetzen. Andere Kostüme, die zum Beispiel Mädchen* verschleiern, erleben Kinder und Jugendliche, die kulturellen Minderheiten angehören, nicht selten als Herabsetzung. Eltern und pädagogische Fachkräfte müssen darauf achten, dass sich niemand durch eine Verkleidung eines Kindes angegriffen oder diskriminiert fühlt.
Über Karnevalskostüme sollte niemand diskriminiert und keine Vorurteile gegenüber Menschen aus anderen Kulturen verbreitet werden. Dabei ist es nicht entscheidend, ob ein Kostüm bewusst als Beleidigung oder „ironische Abwertung“ gemeint ist, sondern welche Gefühle es bei anderen auslöst.
In vielen Kindertagesstätten und Schulen gibt es inzwischen klare Verkleidungsregeln: Kinder, die sich zum Beispiel als Pirat oder Terrorist verkleiden und Spielzeugwaffen tragen, dürfen an Karnevalsveranstaltungen nicht teilnehmen. Diese Problematik wird verstärkt öffentlich diskutiert. Viele Schulen, Jugendzentren, Kitas, Vereine… sprechen bereits seit Jahren ein Verbot realistisch wirkender Spielzeugwaffen auf ihren Veranstaltungen aus.
STOPP! Auf der Toilette zu fotografieren, ist sexuelle Belästigung und strafbar!
Wenn man in peinlichen oder intimen Situationen (zum Beispiel auf der Toilette) fotografiert wird und die Fotos anschließend verbreitet werden, ist das niemals witzig, sondern per Gesetz eine sexuelle Belästigung und somit eine strafbare Handlung. Vor allem aber ist es für betroffene Kinder und Jugendliche sehr belastend. Viele fühlen sich bloßgestellt und über einen langen Zeitraum ohnmächtig, da sie keine Kontrolle darüber haben, was mit den Fotos weiter gemacht wird. Nicht selten werden die Opfer der sexuellen Belästigung sogar mit der Androhung der Verbreitung der peinlichen Bilder erpresst.
Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen und Kinder und Jugendliche nicht in intimen oder peinlichen Situationen fotografieren. Wenn ehren- und hauptamtliche Betreuer*innen die Produktion oder Verbreitung von (sexuell) grenzverletzendem Bildmaterial in Gruppen oder Klassen beobachten bzw. davon erzählt bekommen, ist es ihre Pflicht, im Sinne des Kinderschutzes aktiv zu werden. Sie müssen in jedem Fall im Rahmen einer Fachberatung durch eine Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt oder durch das Jugendamt abklären, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Auch muss fachlich eingeschätzt werden, welche Hilfen die einzelnen Kinder und Jugendlichen als auch die Gruppe braucht. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Kinder, die nicht unmittelbar betroffen sind, jedoch mit dem Bildmaterial konfrontiert werden, oft auch spezialisierte Beratung benötigen. Zudem sollte im Austausch mit den Berater*innen geklärt werden, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist – zum Beispiel, um verbreitetes Bildmaterial sicherzustellen oder damit jugendliche Täter und Täterinnen zu ihrem eigenen Wohl von den Strafverfolgungsbehörden die Auflage bekommen, an einer Gruppentherapie in einer auf die Behandlung jugendlicher Täter und Täterinnen spezialisierten Beratungsstelle teilzunehmen. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen wissen, dass sie in Fällen der Vermutung sexueller Gewalt das gesetzlich abgesicherte Recht haben, sich auch ohne Wissen und/oder Einverständnis der Vorgesetzten/des Vereins von einer Fachstelle beraten zu lassen.
Alle dürfen entscheiden, wer sie wie schminkt.
Wenn Kinder oder Jugendliche geschminkt werden, kommt ihnen die schminkende Person oft sehr nah. Deshalb ist es wichtig, dass beim Schminken körperliche Grenzen geachtet werden, damit es niemandem unangenehm ist, geschminkt zu werden. Mädchen* und Jungen*haben das Recht, sich mit ihrem geschminkten Gesicht wohlzufühlen. Es ist unfair und respektlos, wenn jemand Pänz anders schminkt, als sie es wollen.
Auch Erwachsene müssen die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen beachten!
Ganz gleich, ob es um das Umziehen beim Schulsport oder vor dem Auftritt bei einer Karnevalsveranstaltung geht, auch Trainer und Trainerinnen müssen das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Privatsphäre ernst nehmen. Diese haben ein persönliches Recht auf eigene, nach Geschlechtern getrennte Umkleidemöglichkeiten, die auch nicht von anderen eingesehen werden können. Sollte dies aufgrund beengter Räumlichkeiten einmal nicht möglich sein, so müssen die Betreuer*innen von Sport- und Tanzgruppen offen mit den Mädchen* und Jungen* reden und gemeinsam nach Lösungen suchen, die dem Recht auf Privatsphäre aller Mädchen* und Jungen* gerecht wird (zum Beispiel: getrennte Umkleidezeiten).
Einige Trainer*innen von verschiedenen Vereinen waren der Meinung, dass junge Karnevalist*innen sich bereits vor den Auftritten zuhause umziehen. Folglich gebe es keine sexuellen Belästigungen in Umkleidekabinen. Zartbitter war jedoch bei mehreren Auftritten von Tanzgruppen aufgefallen, dass sich einige Kinder und Jugendlich doch kurz vor dem Auftritt umziehen und dabei keine geschützten Umkleidesituation hatten. Einige leicht angetrunkenen Gaffer beobachteten sie viel mehr in der Umkleidesituation. Diese Wahrnehmung von Zartbitter wurde von einzelnen Tanzgruppen bestätigt.
Alle dürfen mitmachen!
Alle Kinder und Jugendlichen sind herzlich eingeladen, auf ihre eigene Art und Weise im Karneval mitzufeiern. Unterschiedlichkeit und Vielfalt gehören selbstverständlich dazu und machen eine Karnevalsfeier in der Schule, im Verein, im Jugendzentrum, in der Kita oder auf der Straße bunt und schön. Viele Kinder und Jugendliche setzen sich aktiv dafür ein, dass auch alle ihre Freund*innen mitmachen können, die eine besondere Unterstützung brauchen.
Mädchen* und Jungen* unterschiedlicher Vereine sprachen immer wieder davon, dass ihnen die Vereine „zu Deutsch“ und sie mehr Mädchen* und Jungen* mit Migrationshintergrund vermissen.
Alle haben das Recht, sich zu verkleiden!
Es gibt Kinder und Jugendliche, die würden sich im Karneval auch gerne verkleiden, doch ihre Eltern sind damit nicht einverstanden. Einige pädagogische Fachkräfte finden hier kreative Lösungen: Sie haben eine Kiste mit Verkleidungsgegenständen (z.B. Pappnase, Haarspangen, bunte Brillen, Umhänge) mit denen man sich blitzschnell verkleiden kann. Schwupps, eine rote Nase aufsetzen und schon ist man ein Clown! Kostümiert macht es dann oft mehr Spaß, Karnevalslieder zu singen, zu tanzen oder sich einen Sketch auszudenken – und vor allem: Man ist genauso ein Jeck wie die anderen und gehört dazu.
Alle haben das Recht, sich in ihren Kostümen und Uniformen wohlzufühlen!
Mädchen* und Jungen* haben das Recht, sich in ihren Kostümen und den Uniformen der Tanzgruppen wohlfühlen. Sie sollten sich nicht bloßgestellt fühlen oder komisch vorkommen. Viele Mädchen* fühlen sich mit den Spitzenhöschen ihrer Uniformen gut bekleidet, anderen fühlen sich wohler, wenn sie darunter kurze Leggings tragen.
Einige traditionelle Kostüme können ein wenig sexistisch wirken, da sie die Spitzenhöschen zu sehr zur Schau stellen. Zartbitter hat es gefreut, dass einige Karnevalsvereine über die kritische Illustration ins Gespräch kamen und anschließend auf Wunsch junger Tänzerinnen die Röcke verlängert haben.
Alle Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung!
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung – sowohl in der Familie als auch in der Schule und im Rahmen von Sport- und Freizeitangeboten. Weder körperliche noch psychische Gewalt (zum Beispiel Abwertung und Ausgrenzung) sind okay. Wenn Erwachsene von Gewalt gegen Kinder durch Eltern, Betreuer*innen oder Vereinsmitglieder erfahren oder beobachten (zum Beispiel bei Tanzproben, Klassenfahrten), dann ist es ihre Pflicht, für den Schutz der betroffenen Kinder zu sorgen. Es ist nicht immer leicht, dieser Verpflichtung nachzukommen. Deshalb empfiehlt es sich, wenn Erwachsene sich zunächst an eine (spezialisierte) Beratungsstelle wenden und um Unterstützung bitten.
Seit einigen Jahren ist es gesetzlich verankert, dass Mädchen* und Jungen* im Fall von häuslicher Gewalt und sexueller Belästigung sich jederzeit ohne Wissen der Eltern an eine Beratungsstelle wenden können.
STOPP! „Arschbohrer“ sind sexuelle Belästigung und strafbar!
Einige Kinder und Jugendliche finden es „witzig“, anderen sogenannte „Arschbohrer“ zu geben – dabei drücken sie ihren Finger in den Po einer anderen Person. In der Regel ist dieser bekleidet, aber es gibt auch Einzelfälle, in denen Kinder und Jugendliche in den Anus von Gleichaltrigen eindringen – sprich: diese im Sinne des Strafgesetzbuches vergewaltigen. In manchen Fällen werden Betroffene so schwer verletzt, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Auch berichteten Jugendliche wiederholt gegenüber Zartbitter, dass sie sich bei „Arschbohrern“ die Finger gebrochen haben.
Oft werden „Arschbohrer“ im Beisein von Mitschüler*innen, Freund*innen oder Sportkamerad*innen verpasst, was für diese auch eine zum Teil sehr belastende Erfahrung ist. Viele Opfer verbergen ihre Hilflosigkeit hinter einem Lächeln, in der Hoffnung, dass die Täter*innen dann schneller von ihnen ablassen. Manche machen sogar aktiv mit – aus Angst, selbst erneut zum Opfer zu werden. Inzwischen wird dieses sexuell übergriffige Ritual auch zunehmend von Mädchen* ausgeführt. „Arschbohrer“ sind niemals harmlos oder witzig. Es handelt sich um eine Form sexueller Gewalt, die strafbar ist und angezeigt werden kann. Pädagogische Fachkräfte bemerken solche Übergriffe häufig nicht, weil sie sich nicht vorstellen können, dass so etwas in ihrer Schule, Einrichtung oder ihrem Verein geschieht.
Umso wichtiger ist es, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Betreuungspersonen im Sinne von Kinderrechte-Schutzkonzepten verpflichtet werden, an Informationsveranstaltungen zur Prävention sexueller Gewalt teilzunehmen. Nur wenn Beutreuungspersonen über Formen sexueller Übergriffe informiert sind, können sie diese im pädagogischen Alltag wahrnehmen.
Einige Einrichtungen und Schulen haben bereits vorbildlich reagiert: Auf Initiative der Einrichtungsleitungen haben diese klare Regeln eingeführt, wie mit „Arschbohrern“ umgegangen und diese sanktioniert werden – ganz egal welcher Schüler diese verübt hat. Klare Regeln sind zum Beispiel: automatische Klassenkonferenz und mehrere Tage Schulverweis. Über diese Maßnahmen werden die Eltern schriftlich sowie auf Elternabenden informiert. Solch klare Reaktionen zeigen Wirkung. In Einrichtungen, die sich eindeutig positionieren, treten „Arschbohrer“ kaum noch auf.
Besoffene sind manchmal doof und eklig.
Es ist die Verantwortung von Eltern, Betreuungspersonen und allen anderen anwesenden Erwachsenen, Kinder vor Belästigungen durch Besoffene zu schützen. Kinder und Jugendliche nehmen sehr genau wahr, wie Erwachsene im Karneval mit Alkohol umgehen. Viele trinken ein oder zwei Gläser beim Schunkeln und Singen – sind fröhlich und ausgelassen. Das empfinden die meisten Mädchen* und Jungen* als völlig in Ordnung. Problematisch wird es, wenn Erwachsene sich betrinken und dann unangenehm auffallen, indem sie persönliche überschreiten Grenzen und sich peinlich oder sogar ekelhaft benehmen.
Ein solches Verhalten von Besoffenen erleben Kinder und Jugendliche als äußerst verstörend. Deshalb tragen Eltern, Betreuungspersonen und alle anderen Erwachsenen im Karneval eine besondere Verantwortung: Sie müssen Kinder und Jugendliche aktiv vor Belästigungen durch betrunkene Menschen schützen.
Es tut gut, wenn man getröstet wird.
Viele Kinder und Jugendliche zeigen im Karneval großen Mut. Zum Beispiel, wenn sie auf einer Bühne vor vielen Menschen tanzen. Dabei oder in anderen Situationen kann es passieren, dass sie sich verletzen. Dann brauchen sie Trost und Zuwendung. Manchen Mädchen* und Jungen* tut es dann gut, wenn man sie vorsichtig in den Arm nimmt. Oder wenn man ihnen tröstend die Hand auf die Schulter legt. Für andere reicht ein Pflaster oder ein Taschentuch.
Wichtig ist: Kinder zeigen meist deutlich, wie viel Nähe sie möchten und drücken zugleich Ihre Grenzen aus. Erwachsene sollten keine Scheu vor Nähe haben – aber immer aufmerksam bleiben. Auch die wortlos ausgedrückten Grenzen der Mädchen* und Jungen* müssen wahrgenommen und respektiert werden.
STOPP! Zwangsbützen ist sexuelle Belästigung!
Mädchen* und Jungen* bekommen oft von Erwachsenen vermittelt, sexuelle Grenzverletzungen seien im Karneval ganz normal oder sogar lustig. Diese solle man „nicht so ernst nehmen“. Das ist absolut falsch! Einige Kinder und Jugendliche passen sich dem schlechten Vorbild an und übernehmen selbst grenzverletzende Verhaltensweisen – zum Beispiel „Zwangsbützen“ oder Klatschen auf den Po bei Gleichaltrigen. Erwachsene tragen hier eine besondere Verantwortung: Sie müssen selbst achtsam mit Grenzen umgehen und sich klar gegen Grenzverletzungen positionieren – als gute Vorbilder für kleine und große Jeck*innen.
In Gesprächen berichteten Erwachsene recht häufig über solche Situationen, die sie zum Beispiel als junge Frauen im Karneval erlebt haben. Die jungen Tänzer*innen der Karnevalsvereine fanden das Thema oft weniger wichtig, denn sie fühlten sich im Vereinskarneval deutlich beschützter als im Straßenkarneval – dort kommt es häufiger zu Belästigungen. Wichtig ist: Kinder zeigen meist deutlich, wie viel Nähe sie möchten und drücken zugleich Ihre Grenzen aus. Erwachsene sollten keine Scheu vor Nähe haben – aber immer aufmerksam bleiben. Auch die wortlos ausgedrückten Grenzen der Mädchen* und Jungen* müssen wahrgenommen und respektiert werden.
Echte Freundinnen und Freunde helfen!
Viele Kinder und Jugendliche, die sich im Schul- oder Vereinskarneval engagieren, erzählen, wie sehr sie die gute Gemeinschaft in ihrer Gruppe schätzen. Mit großer Freude verbringen sie ihre Freizeit in der Tanzgruppe oder hängen die Proben für die Schulsitzung gerne freiwillig an ihren oft schon vollen Stundenplan an. Besonders wichtig ist ihnen der Zusammenhalt und die Solidarität untereinander. Denn echte Freund*innen halten zusammen – auch wenn es mal schwierig wird und jemand schnell Unterstützung braucht.
Fotos mit Blick unter den Rock sind verboten. Sie verletzen die Intimsphäre von Tanzmariechen.
Kinder und Jugendliche erleben im Alltag immer wieder digitale sexualisierte Gewalt. Oft werden intime oder peinliche Fotos und Videos ohne ihre Zustimmung gemacht und verbreitet. Auch im Karneval gilt das Recht am eigenen Bild. Alle Kinder, Jugendliche und Erwachsenen müssen wissen, dass das Fotografieren unter den Rock (sogenanntes Upskirting) strafbar ist. Diese Form sexualisierter Belästigung kann bei der Polizei angezeigt werden.
Karnevalsvereine tragen Verantwortung:
Sie sollten sicherstellen, dass Fotos und Videos Tanzmariechen respektvoll zeigen – also das gesamte Mariechen abbilden und nicht auf dem Intimbereich fokussieren. Grenzverletzende Fotos oder Videos dürfen nicht gepostet oder geteilt werden. Wer solche Bilder in Chatgruppen weiterleitet, muss mit Sanktionen rechnen – bis hin zum Vereinsausschluss oder einer Strafanzeige.
Es ist toll, wenn sich alle freuen.
Viele Kinder und Jugendliche feiern mit großer Begeisterung Karneval. Sie engagieren sich aktiv – bei Sitzungen in Schulen, Jugendgruppen, Karnevalsvereinen oder auch in Altenheimen. Besonders Kinder- und Jugendtanzgruppen erzählen, wie schön es ist, wenn sie ihre Freude teilen können. Sie erleben es als wertvoll, wenn auch ältere Menschen in dieser bunten und besonderen Zeit mitlachen und mitfeiern.
Niemand darf fremdes Eigentum beschädigen!
Mädchen* und Jungen* denken sich mit großer Begeisterung Karnevalskostüme aus. Es verletzt sie sehr, wenn andere diese beschädigen.
Immer lächeln ist anstrengend!
Kinder und Jugendliche, die in einer Tanzgruppe mitwirken, investieren viel Zeit und Energie in ihr Training – besonders in der Karnevalssession. Die Tanzschritte und akrobatischen Elemente sind anspruchsvoll. Sie erfordern volle Konzentration und sind oft körperlich sehr anstrengend. Auch wenn ein freundlicher Gesichtsausdruck eigentlich zur Bühnenpräsenz dazu gehört, fällt es jungen Tänzer*innen der Karnevalsvereine manchmal schwer, ständig zu lächeln.
Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich in ihren Tanzgruppen besonders wohl, wenn ihre Trainer*innen dafür Verständnis haben, dass man ihrem Gesichtsausdruck gelegentlich die Anstrengung ansieht – insbesondere, wenn sie in der Karnevalszeit an manchen Tagen zigmal auftreten.
Kamelle für alle Kinder!
Viele Kinder und Jugendliche freuen sich auf die Karnevalszüge. Es macht riesigen Spaß, am Straßenrand zu stehen, das bunte Treiben zu beobachten und Kamelle zu fangen. Besonders toll ist es, wenn sich die Kamelletüten mit Süßigkeiten, kleinen Spielzeugen und Überraschungen füllen. Auch die Kinder, die im Karnevalszug mitgehen, sind mit Begeisterung dabei. Sie lieben es, ihre bunten Kostüme zu zeigen und selbst Kamelle zu werfen.
Das Schönste ist: Alle sollen etwas abbekommen.
Hilfe holen ist kein Petzen und kein Verrat!
Viele lernen von klein auf „Du sollst nicht petzen“. Folglich fühlen sie sich oft schlecht, wenn sie in besonders belastenden Situationen sich Hilfe holen. Das ist sehr bedauerlich, denn sich Hilfe holen ist das Recht eines jeden Mädchens* und Jungen*. Leider werden im Alltag Kinder, die sich Unterstützung holen, vom Gleichaltrigen oft auch als Verräter*innen beschimpft.
Alle Kinder haben das Recht, sich zu beschweren, wenn jemand ihre persönliche Rechte im Karneval verletzt.
Wenn ihre persönlichen Grenzen verletzt werden, können Kinder und Jugendliche sich beraten lassen. Das können sie ohne Zustimmung und Wissen ihrer Eltern – nicht nur im Karneval, sondern auch bei belastenden Erfahrungen in der Familie oder der Schule. Wichtig ist: Mädchen* und Jungen* sollen von ihren Betreuer*innen darüber informiert werden, an wen sie sich in der Schule, in der Jugendgruppe oder im Karnevalsverein wenden können. Außerdem sollten sie erfahren, welche unabhängigen Beratungsstellen es in ihrer Nähe gibt z.B. Mädchenberatungsstelle, Zartbitter oder Jungenbüro. Besonders hilfreich ist es, wenn pädagogische Fachkräfte gemeinsam mit den Gruppen eine Beratungsstelle besuchen. So fällt es Kindern und Jugendlichen leichter, sich im Ernstfall dorthin zu wenden.
Hilfe holen ist kein Petzen, kein Verrat und kein Zeichen von Schwäche! Hilfe holen ist mutig! Kein Kind oder Jugendlicher kann sich alleine vor (sexueller) Gewalt schützen. Umso bedeutsamer ist es, dass Mädchen* und Jungen* Menschen kennen lernen, die sich als vertrauenswürdige Ansprechpersonen erweisen. Dies sind zum Beispiel Erwachsene, die sich in alltäglichen Situationen für die Achtung der Kinderrechte aktiv einsetzen. Diese Menschen beziehen klar Stellung für betroffene Kinder und Jugendliche, wenn deren persönliche Rechte verletzt werden.
Von sexuellen Übergriffen betroffene Kinder und Jugendliche vertrauen sich meist gleichaltrigen Freund*innen an, gelegentlich ihren pädagogischen Fachkräften oder anderen Erwachsenen, manchmal ihren Müttern. Viele möchten ihre Eltern nicht belasten, andere haben Angst vor allzu emotionalen Reaktionen der pädagogischen Fachkräfte oder ihrer Mütter und Väter. Wenn Erwachsene von sexuellen Gewalthandlungen gegen Kinder erfahren, dann sprechen sie oft Verbote aus z.B. erteilen sie Jugendlichen Handyverbot oder Kinder dürfen nicht mehr unbeaufsichtigt draußen spielen. Das ist der Hauptgrund, warum sich betroffenen Kinder und Jugendlichen Eltern und Fachkräften nicht anvertrauen.
Oft sind es ins Vertrauen gezogene Freund*innen, die die Notwendigkeit einer Unterstützung für die Betroffenen erkennen und diese dann strategisch unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen – unter Vermeidung von Verboten – organisieren.
Deshalb sollten pädagogische Fachkräfte und Eltern stets Kinder und Jugendliche anregen, darüber nachzudenken, welche gleichaltrigen Freund*innen im Falle sexueller Gewalt zu ihnen halten. Keinesfalls ist es sinnvoll, wenn Eltern und Lehrpersonen Mädchen* und Jungen* auffordern, in jedem Fall zu ihnen persönlich Kontakt aufzunehmen. Sinnvoll ist z.B. die Formulierung: „Welche Freundin, welcher Freund würde zu dir halten? Gib es eine erwachsene Person, die zu dir halten würde? Und wenn du zu mir kommen würdest, ich würde auch dir glauben.“
Für Kölner Kinder und Jugendliche hat Zartbitter eine eigene Kontaktadresse eingerichtet: kinderrechte@zartbitter.de