Mädchen* und Jungen* vor sexueller Gewalt schützen

Bereits im Jahr 1992 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Jedoch hat sie diese bis heute nicht im Grundgesetz und somit auch nicht in der Verfassung verankert. Die Kinderrechte geben vor, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten anerkannt werden. Viele Länder haben dies inzwischen in ihre Verfassungen aufgenommen – zum Beispiel: Norwegen, Belgien, Irland, Spanien, Österreich, Südafrika, Polen und Finnland. In der deutschen Gesetzgebung werden Mädchen und Jungen bis heute nicht als eigenständige Träger von Rechten anerkannt. In der deutschen Gesetzgebung sind die Rechte der Kinder dem Elternrecht untergeordnet. Es wundert folglich auch nicht, dass die Interessen von Kindern in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung und ebenso in vielen Alltagssituationen in Familien und Institutionen eine untergeordnete Rolle spielen. Wären die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich als eigenständige Rechte verankert, so wäre der Staat ohne „Wenn und Aber“ in der Verantwortung, kindgerechte Lebensbedingungen in Familien, Institutionen und Kommunen sicherzustellen.

Seit einigen Jahren engagieren sich große Teile der deutschen (Fach-)Öffentlichkeit für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe bieten zum Beispiel entsprechende Projekte an. Allerdings beschränken sich nicht wenige dieser Angebote mehr oder weniger auf eine reine Wissensvermittlung, ohne dass diese in den Institutionen strukturell verankert werden. Nach Kinderrechten befragt, zählen viele Mädchen und Jungen im Grundschulalter zunächst einmal die UN-Kinderrechte auf – z.B. „Kinderarbeit ist verboten“, „Kinder haben ein Recht auf Freizeit, auf gesundheitliche Versorgung, auf Essen, auf Bildung …“. Oft berichten sie, dass in vielen Staaten, Kinderrechte nur unzureichend umgesetzt werden.

Zur Bedeutung der Kinderrechte für ihren persönlichen Alltag gefragt, nennen Grundschüler*innen seit der Jahrtausendwende vorrangig das „Recht auf gewaltfreie Erziehung“, das 2001 gesetzlich verankert wurde. Auch sind Mädchen* und Jungen* im Grundschulalter zunehmend über ihr „Recht am eigenen Bild“ grob informiert – nicht

zuletzt aufgrund der breiten Medienberichterstattung über große Skandale um digitale sexuelle Gewalt. Im Rahmen der Nachbesprechungen zu den Zartbitter-Präventionstheaterstücken und in Workshops wird jedoch deutlich, dass viele der in Deutschland lebenden Kinder kein ausreichendes Detailwissen über ihr „Recht am eigenen Bild“ haben. Auch mangelt es ihnen an grundlegenden Informationen zu anderen Rechten. Dadurch können sie ihre persönlichen Rechte im Alltag nur eingeschränkt wahrnehmen und vertreten.

Mädchen* und Jungen* brauchen für eine kindgerechte Entwicklung besondere Rechte: zum Beispiel das Recht auf Spiel und freie Zeit. Wenn sich Politiker*innen mit dem Hinweis auf die gesetzlich verankerten Menschenrechte sträuben, die Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben, werden sie der Lebenssituation von Kindern nicht gerecht.

Das neue Zartbitter-Projekt „Alle Kinder haben persönliche Rechte“ informiert über die persönlichen Rechte von Mädchen und Jungen im Grundschulalter. Es zeigt Eltern und Fachkräften Möglichkeiten auf, wie sie diese kindgerecht vermitteln und im Kontakt mit Kindern achten können – zum Beispiel das „Recht auf eigene Gefühle“ und auf das „Recht, selbst entscheiden zu dürfen, wen sie mögen und wen nicht“. Das Projekt benennt zudem, dass Übergriffe sowohl durch Erwachsene als auch durch Kinder verübt werden. Damit fördert es die Widerstandskraft von Mädchen und Jungen und leistet einen wertvollen Beitrag zur Prävention sexueller Gewalt. Wissen stärkt!

Pädagogische Fachkräfte und Eltern sind in der Verantwortung, Mädchen und Jungen aktiv vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene, Jugendliche und Kinder aktiv zu schützen. Die lebensfroh gestalteten Zartbitter-Materialien (z.B. Plakate, Kinderrechtepass, Leporellos, Arbeitshilfen), das Theaterstück „Kinderrechte Superkräfte“, Zartbitter-Songs und die Ausstellung „Alle Kinder haben persönliche Rechte“ geben ihnen Anregungen, wie sie im Alltag dieser Verantwortung gerecht werden können.

Ihnen und allen Kindern, mit denen Sie leben und arbeiten, wünschen wir alles Gute!

Alle Mädchen und Jungen haben Rechte

„Alle Mädchen und Jungen haben Rechte“, so lautet der Titel des partizipativ mit Kindern erarbeiteten Zartbitter-Rechtepasses, der in den letzten 10 Jahren in einer Stückzahl von weit mehr als 100.000 aufgelegt wurde. Für die Ausstellung „Alle Kinder haben persönliche Rechte“ wurden nochmals weitere persönliche Rechte ergänzt, die im Rahmen von Workshops besonders häufig von Kindern benannt werden – zum Beispiel das Recht von Kindern, die Freunde und Freunde ihrer Eltern nicht sympathisch finden zu müssen. Dieses und andere Rechte werden exemplarisch anhand der Illustrationen erläutert.

Alle haben ein Recht auf eigene Gefühle

Die Smileys zu recht unterschiedlichen Gefühlsqualitäten sind seit Beginn der 90er Jahre eines der Markenzeichen von Zartbitter Köln. Besonders beliebt sind sowohl bei Kindern als auch Jugendlichen die Stickerpostkarten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Smilies.

Alle Kinder haben das Recht sich wohlzufühlen

Im Vordergrund der Illustration sitzt ein Mädchen in einem Rollstuhl auf einer blühenden grünen Wiese. Auf ihrem Schoß hält sie eine Trommel, die sie mit beiden Händen spielt. Ihr Kopf ist leicht nach rechts geneigt, die Augen sind halb geschlossen. Sie wirkt entspannt und zufrieden. Hinter dem Mädchen liegt ein Junge auf einer dunkelgrünen Decke. Er liest mit einem breiten Lächeln im Gesicht konzentriert in einem Buch. Er hat es sich bequem gemacht. Seine Beine hat er angewinkelt, seinen Kopf stützt er auf seinem rechten Arm ab. Beide Kindern sind jeweils in ihre eigenen Aktivitäten versunken. Sie scheinen sich in der Nähe des anderen wohlzufühlen. Häufig sind es alltägliche kleine Wohlfühlmomente in der Natur, aus denen Kinder die Kraft ziehen, auch belastende Erfahrungen zu bewältigen. 

Viele Fachkräfte zweifeln oftmals daran, ob sie ihren „Sorgenkindern“ genügend Unterstützung geben. Dabei übersehen diese vielfach, dass es die „schönen kleinen Alltagserlebnisse“ sind, Kindern Hoffnung und Kraft vermitteln. Manchmal hilft Fachkräften, sich einfach mal bewusst zu machen, in welchen Situationen sich einzelne Kinder und sie selbst sich gleichermaßen wohlgefühlt haben – und seien es nur „schöne fünf Minuten“ gewesen. 

Die Frage: „Welche Rechte braucht ihr, damit ihr euch in eurer Gruppe oder Klasse wohlfühlen könnt?“ ist oft die Einstiegsfrage in die Zartbitter-Präventions-Workshops, um mit ihnen gemeinsamen grenzachtende institutionelle Strukturen und Umgangsweisen der Kinder und der pädagogische Fachkräfte zu erarbeiten. 

Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, ihre Ideen einzubringen

Die Illustration zeigt einen großen Gruppentisch, auf dem sich bunte Blätter, Buntstifte, ein Wasserfarbkasten und ein Becher befinden. Drei Kinder sitzen am Tisch. Ein Mädchen schaut zufrieden auf ihr Heft, in das sie gerade einen Text schreibt. Neben ihr sitzt ein Junge, der ebenfalls zufrieden wirkt und mit Wasserfarben ein Bild malt. Ein weiteres Mädchen hebt die Hand – sie möchte etwas sagen. 

Die Zartbitter-Illustrationen sind weitgehend partizipativ mit Kindern und Jugendlichen entwickelt worden. So wundert es nicht, dass aufgrund der Vielfalt der Themen und der oftmals aus Sicht von Kindern sehr parteilichen Aussagen des Bildmaterials sich viele Mädchen* und Jungen* durch die Illustrationen ernstgenommen und sich spontan ermutigt fühlen, eigene Sichtweisen und Ideen zu ihrem Alltag einzubringen. 

Alle Kinder haben das Recht, respektvoll behandelt zu werden

In der Illustration sind zwei Szenen mit jeweils einem Mann und einem Mädchen im Grundschulalter zu sehen. 

Die erste Szene zeigt den Mann in einer insgesamt bedrohlichen Körperhaltung. Er erhebt seinen Zeigefinger gegen das Mädchen, kommt ihr damit sehr nahe und schaut sie böse an. Er schreit das Mädchen an. 

Der aggressive Inhalt seines Schreis wird durch eine gezackte graue Sprechblase symbolisiert, in der eine tropfende pechschwarze und eine graue Gewitterwolke und ein Daumen nach unten abgebildet sind. Das Mädchen wendet sich von ihm ab, um sich zu schützen. Ihr Blick ist angsterfüllt auf den Mann gerichtet. Ihre Körperhaltung drückt Anspannung aus. Über dem Mann ist das rote Piktogramm eines Stoppschilds zu sehen. 

In der zweiten Szene hat der Mann eine entspanntere Körperhaltung. Er verhält sich dem Mädchen zugewandt, hält einen angemessenem Abstand ein und spricht ruhig mit ihr. Auch hier wird der Inhalt seiner Worte durch eine Sprechblase dargestellt, diesmal mit weißem Hintergrund und mit positiven Symbolen: ein lächelnder Smiley, eine Sonne, die hinter einer Wolke hervorguckt, und ein Daumen nach unten, der für sachlich formulierte Kritik steht. Das Mädchen ist dem Mann ebenfalls zugewandt und hört ihm aufmerksam zu. 

Die Botschaft der Illustration lautet: „Alle Kinder haben das Recht, respektvoll behandelt zu werden.“ 

Auslachen ist gemein

Auf der Illustration ist ein dickes Mädchen zu sehen, das aufgrund ihrer Körperhaltung unsicher wirkt: Das Mädchen hat keinen festen Stand und bedeckt ihren Mund mit ihrer Hand. Sie schaut auf eine Kindergruppe, die sie ganz offensichtlich abwertet. Ein Junge streckt dem übergewichtigen Kind mit geschlossenen Augen die Zunge heraus. Ein Mädchen lacht gemein. Sie zeigt mit ausgestrecktem Arm auf das offensichtlich ausgegrenzte Kind. Die Mundwinkel eines anderen Mädchens sind nach unten gezogen, sie scheint gerade etwas Beleidigendes zu sagen. Sie steht in der Mitte und hat ihre Arme auf die Schultern der beiden anderen Kinder gelegt, was den Eindruck der Geschlossenheit der Gruppe verstärkt.

Über die Dreiergruppe ist das Piktogramm eines Stoppschildes gelegt. Dieses unterstreicht die Aussage der Illustration: Stopp! Auslachen ist gemein. 

Viele Kinder werden gemobbt – aufgrund ihrer Figur, ihres kulturellen Hintergrunds, einer Beeinträchtigung, besonderer Verhaltensweisen und/oder der sozialen Benachteiligung ihrer Familie. Einige werden auch aufgrund ihrer besonderen persönlichen Leistungen oder der privilegierten Stellung ihrer Familie ausgegrenzt. Nicht selten fühlen sich Mädchen und Jungen nicht durch Worte, sondern ebenso durch spöttisches Gelächter zutiefst verletzt. Im Beratungsalltag von Zartbitter werden immer wieder die Grenzen einiger Anti-Mobbing-Konzepte in Fällen sexualisierter Gewalt deutlich – zum Beispiel des No Blame Approach. Dieser Ansatz vernachlässigt die Verantwortung von Erwachsenen für den Schutz der Betroffenen im Falle sexueller Gewalt, deren Ausmaß häufig am Anfang der Aufdeckung noch nicht offensichtlich ist. Oft deuten Betroffene von sexueller Gewalt durch Mitschüler diese erst vorsichtig an, in dem sie nur einzelne Formen sexueller Belästigung benennen. Nicht selten sprechen sie erst Wochen und Monate später im geschützten Rahmen über massive Formen der Gewalt – wie zum Beispiel (Gruppen-) Vergewaltigungen durch Klassenkameraden. Der „lösungsorientierte Ansatz“ des No Blame Approach legt den Fokus auf die gemeinsame Entwicklung von Lösungen mit der gesamten Schülergruppe. Das heißt, Betroffene werden nach ersten Andeutungen über sexuelle Belästigungen gezwungen unter Beteiligung der gesamten Gruppe – auch der übergriffigen Kinder und Jugendlichen – mit an „Lösungen“ zu arbeiten. Entsprechend der Anbieter von Fortbildungen zur Methode des No Blame Approach reicht es, dass Lehrpersonen an einem eintägigen Workshop teilnehmen, um das Konzept in ihrer Schule implementieren zu können. Es wundert somit keinesfalls, dass von sexueller Gewalt durch Gleichaltrige Betroffene derartig wenig fachlich fundierte Interventionen oftmals als erneute Gewalt erleben. Es ist dringend geboten, dass die Bildungsministerien der Länder sich intensiver mit den Grenzen derartiger unqualifizierter Konzepte zur Intervention auseinandersetzen, als diese weiterhin pauschal zu empfehlen.

Niemand darf dich durch Worte oder Gesten verletzen

Die Illustration bildet eine Sprechblase ab, in der die Worte „hässlich“ und „blöde Sau“ geschrieben stehen. Ebenso ist die Zeichnung einer Mittelfinger-Geste zu sehen. Die Sprechblase ist mit zwei roten Strichen durchkreuzt, was deutlich macht, dass demütigende Worte und Gesten nicht akzeptabel sind.

Im pädagogischen Alltag werden die persönlichen Grenzen von Mädchen* und Jungen* oft durch abwertende Bemerkungen und/oder sexistische Beleidigungen oder Qualitätsurteile verletzt. Dies führt in der Regel zu einer sexuell übergriffigen Gruppenatmosphäre, die wiederum durch massive sexuelle Gewalt mit und ohne Körperkontakt bestimmt wird. Fachkräfte sind in der Verantwortung, dass sexuell übergriffiges Verhalten gestoppt wird. Dabei sind klare Reaktionen der Schulleitung entscheidend. Schulleitungen, Klassen- und Fachlehrer*innen die Unterstützung bei der Durchsetzung grenzachtender verbaler und nonverbaler Umgangsweisen der Schüler, Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen verweigern, tragen maßgeblich zu einer sexuell gewalttätigenden Atmosphäre innerhalb der Institution bei. An einem Kölner Gymnasium kann man zum Beispiel aktuell beobachten, dass nach dem Ausscheiden einer sehr achtsamen und verantwortungsbewussten Schulleitung, innerhalb von zwei Jahren mehrere eklatante Fälle sexueller Gewalthandlungen durch Schüler von der neuen Schulleitung bagatellisiert und vertuscht wurden. Die Folge: Schüler*innen trauen sich nicht mehr die Fälle zu melden. Eltern geben sich der Illusion hin, eine Schulsozialarbeiterin könne das Problem lösen. Notwendig wäre eine konsequente Klärung der Verantwortlichkeit der Schulleitung durch die Schulaufsicht!!!!

Alle haben das Recht auf Ruhe

Die Illustration bildet zwei etwa gleichaltrige Jungen ab. Ein Junge sitzt auf einer Stange. Er ist einem anderen, der auf dem Boden sitzt, offen zugewandt und redet lebhaft und gestikulierend auf diesen ein. Die lebhafte Sprache wird durch die Zeilen „blablabla blablabla blablabla“ dargestellt. Der auf dem Boden sitzende Junge hat es sich auf einem dicken Kissen gemütlich gemacht. Er hat seine Beine leicht verschränkt. Auf seinem Schoß liegt ein aufgeschlagenes Buch. Er schaut den auf ihn einredenden Jungen an und fordert ihn mit einem „Sssst“ auf, leise zu sein. Mit einer Stopp-Geste unterstreicht er, dass er in Ruhe sein Buch lesen und sich nicht mit dem anderen Jungen unterhalten möchte – denn: „Alle haben das Recht auf Ruhe.“

Kinder verbringen durch die Ganztagsbetreuung viel Zeit in Institutionen. Nicht selten verbringen sie in Schulen und in Betreuungsangeboten mehr Zeit als Erwachsene an ihrem Arbeitsplatz. Allerdings haben sie in der Regel weniger Rückzugsmöglichkeiten als viele Erwachsene. Viele Mädchen* und Jungen* leiden unter Reizüberflutung und einer lauten Umgebung. Einige spüren sich selbst kaum noch und können zwangsläufig ihr eigenes Bedürfnis nach Ruhe nicht mehr wahrnehmen. Da wundert es nicht, dass Kinder auf diese Überforderung nicht nur in Einzelfällen mit aggressiven Verhaltensweisen oder Rückzug reagieren.

Niemand darf fremdes Eigentum beschädigen

Die Illustration zeigt zwei gleichaltrige Mädchen im Grundschulalter. Ein Mädchen hält in ihren Händen ein geöffnetes blaues Federmäppchen, in dem sich Bundstifte befinden. Ein Stift fehlt. Das Mädchen hat den Mund weit geöffnet und sieht empört und hilflos aus. Rechts steht ein zweites Mädchen, das sich vom ersten Mädchen körperlich abwendet, aber dennoch provokant über die Schulter zu ihr hinsieht. In ihren Händen hält das Mädchen einen roten Stift, den sie gerade zerbricht. Sie grinst.

Über dem rechten Arm ist das Piktogramm eines roten Stoppschildes. Die Botschaft der Illustration lautet: STOPP! Niemand darf fremdes Eigentum beschädigen.

Es ist gemein, anderen Kindern Angst zu machen

Im Vordergrund der Illustration sieht man ein Mädchen, das erschrocken mit weit aufgerissenen Augen auf ihr Handy starrt. Mit einer Hand bedeckt sie ihren Mund. Sie wirkt geschockt. Im Hintergrund stehen zwei weitere Kinder: ein Junge und ein Mädchen. Der Junge tippt gerade eine Nachricht in sein Handy und beobachtet dabei gezielt das Mädchen im Vordergrund. Seine hochgezogenen Augenbrauen zeigen: Er weiß genau, dass seine Nachricht eine starke Reaktion bei ihr auslöst. Das Mädchen neben ihm wirkt belustigt – ihr Gesichtsausdruck verrät, dass sie sich darüber freut, dass das andere Mädchen verängstigt reagiert. Ein rotes Stoppschild verdeckt teilweise die beiden Kinder, die die Nachricht verschickt haben. Es betont die Botschaft des Bildes: Stopp – es ist gemein, anderen Kindern Angst zu machen!

Viele Jungen* – und auch manche Mädchen* – finden es „lustig“, anderen Kindern mit digitalen Nachrichten oder Bildern Angst zu machen oder sie zu erschrecken. Manche tun das absichtlich, andere verstehen nicht, wie verletzend solche Inhalte sein können. Dabei ist es niemals witzig, wenn jemand per Handy mit Gewaltdarstellungen, Nacktfotos, Drohungen, Lügen oder Beschimpfungen konfrontiert wird. Die Beratungsarbeit und die Kriminalstatistik zeigen: Immer mehr Kinder im Grundschulalter sind bereits beteiligt, wenn kinderpornografische Produkte erstellt oder verschickt werden. Zum Beispiel, indem sie Portraitaufnahmen von Mitschüler*innen mit Hilfe von KI auf pornografische Aufnahmen montieren, so dass diese nackt erscheinen. Oder indem sie andere heimlich nackt in der Dusche oder auf der Toilette fotografieren – oder sie überreden bzw. unter Druck setzen, selbst Nacktaufnahmen zu machen. Nur wenigen Kindern im Grundschulalter ist bewusst, dass dies strafbare Handlungen sind – auch wenn die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren beginnt.

Institutionen sind gefordert, verbindliche Absprachen bezüglich der Sanktionen in Fällen von digitalem Mobbing, Drohungen und der Produktion, dem Herumzeigen oder den Versand von Gewaltdarstellungen zu treffen. Alle Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen sind proaktiv über die Sanktionen zu informieren. Beispiel: Jungen und Mädchen, die Nacktfotos produzieren oder versenden oder anderen über Handynachrichten Angst machen, erhalten in jedem Fall umgehend mehrere Tage Schulverbot.

Jedes Mädchen und jeder Junge hat ein Recht am eigenen Bild

Im Vordergrund der Illustration steht eine erwachsene Frau, die eine Kindergruppe fotografiert. Die fünf Kinder unterschiedlichen Alters präsentieren sich jeweils auf ihre eigene Weise: Ganz links steht ein Mädchen im Grundschulalter, das in die Kamera lächelt. Sie hat den Oberkörper leicht nach vorne zur Fotografin hin gebeugt. Sie scheint mit der Aufnahme einverstanden zu sein und sich darüber zu freuen. Rechts von ihr steht ein etwa gleichaltriger Junge. Seine Körperhaltung wirkt recht locker. Die Hände hat er zum Beispiel lässig in die Hosentaschen gesteckt. Den Kopf hat der Junge leicht von der Fotografin abgewendet, aber blickt trotzdem grinsend in die Kamera. Hinter seinem Bein versteckt sich ein Kleinkind. Es steht mit leicht gebeugten Beinen und schaut vorsichtig hinter dem Jungen hervor. Dabei hält das Kind sich mit der linken Hand die Augen zu. Hinter dem Kleinkind steht mit dem Rücken zur Kamera ein weiteres Mädchen. Sie will offensichtlich nicht fotografiert werden. Im Hintergrund, mit etwas Abstand von den anderen Kindern, schützt sich ein Junge vor der Aufnahme: Er hat seinen Pullover über sein Gesicht gezogen, so dass sein Kopf bis auf die Haare verdeckt ist.

Diese Illustration, mit unterschiedlichen Reaktionen auf die Bildaufnahme, wurde in den letzten Jahren wiederholt verändert. Zunächst war es unser Anliegen, unterschiedliche Formen nonverbalen Widerstandes gegen Fotos ohne Einverständnis der abgebildeten Mädchen* und Jungen* darzustellen. Folglich drückten alle abgebildeten Kinder ihren persönlichen Widerstand gegen die Aufnahme aus – alle auf eine jeweils individuelle Art und Weise. Es waren Grundschüler*innen, die uns motivierten die Illustration zu überarbeiten. Sie erklärten, dass es manchmal auch Spaß mache, fotografiert zu werden – allerdings nicht von jedem, nicht an jedem Tag und niemals ohne ihr persönliches Einverständnis. Auch Erwachsene müssten sie jeweils fragen. Vor allem aber formulierten wiederholt Kinder ihren Ärger darüber, dass Schulen sich bei ihrer Anmeldung an der Grundschule das generelle Einverständnis ihrer Eltern für Bildaufnahmen geben lassen und sie selbst nicht in jedem Einzelfall gefragt würden. Manchmal verletzten auch Lehrer das persönliches Recht am eigenen Bild: „Die Lehrer machen Fotos von uns. Wir sagen, sie sollen die löschen, aber sie machen das nicht.“ Als besonders nervig formulieren viele Kinder, dass ihre Eltern regelmäßig Fotos ohne ihr Einverständnis an Omas, andere Verwandte und Freunde der Familie senden und/oder sogar die Bilder ihrer Töchter und Söhne im Internet posten. Einige Mütter und Väter würden noch nicht einmal darüber nachdenken, dass Tätern ihre Köpfe auf Nacktfotos montieren könnten.

Es ist niemals okay, wenn jemand peinliche Fotos von dir macht

Die Illustration zeigt eine Szene, in der ein Mädchen in der Toilettenkabine einer Schule, eines Jugendzentrums oder einer Sportstätte auf der Toilette sitzt. Sie blickt erschrocken in Richtung des Spalts zwischen Fußboden und Kabinentür. Vor der Toilettenkabine auf dem Boden kniet ein anderes Mädchen im etwa gleichen Alter. In ihrer rechten Hand hält sie einen Selfie-Stick mit einem daran befestigten Handy. Sie versucht, durch den Spalt unter der Toilettentür zu filmen oder zu fotografieren. Neben ihr steht ein Junge, der sich zu ihr herunterbeugt. Mit ausgestrecktem Finger zeigt er auf sie und redet auf sie ein. Ganz offensichtlich weist er sie daraufhin, dass ihr Verhalten nicht in Ordnung ist. Ein rotes Stoppschild unterstreicht: „Es ist niemals okay, wenn jemand peinliche Fotos von dir macht.“

Wenn man in peinlichen oder intimen Situationen (zum Beispiel auf der Toilette) gegen den eigenen Willen fotografiert wird, ist das eine Verletzung des persönlichen Rechts. Werden solche Fotos anschließend sogar noch verbreitet, ist das niemals witzig, sondern per Gesetz eine sexuelle Belästigung und somit eine strafbare Handlung. Vor allem aber ist es für betroffene Kinder und Jugendliche sehr belastend. Viele fühlen sich bloßgestellt und über einen langen Zeitraum ohnmächtig, da sie keine Kontrolle darüber haben, was mit den Fotos weiter gemacht wird. Nicht selten werden die Opfer der sexuellen Belästigung sogar mit der Androhung der Verbreitung der peinlichen Bilder erpresst.

Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen und Kinder und Jugendliche nicht in intimen oder peinlichen Situationen fotografieren. Wenn ehren- und hauptamtliche Betreuer*innen die Produktion oder Verbreitung von (sexuell) grenzverletzendem Bildmaterial in Gruppen oder Klassen beobachten bzw. davon erzählt bekommen, ist es ihre Pflicht, im Sinne des Kinderschutzes aktiv zu werden. Sie müssen in jedem Fall im Rahmen einer Fachberatung durch eine Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt oder durch das Jugendamt abklären, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Auch muss fachlich eingeschätzt werden, welche Hilfen die einzelnen Kinder und Jugendlichen als auch die Gruppe braucht. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Kinder, die nicht unmittelbar betroffen sind, jedoch mit dem Bildmaterial konfrontiert werden, oft auch spezialisierte Beratung benötigen. Zudem sollte im Austausch mit den Berater*innen geklärt werden, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist – zum Beispiel, um verbreitetes Bildmaterial sicherzustellen. Auch damit jugendliche Täter und Täterinnen zu ihrem eigenen Wohl von den Strafverfolgungsbehörden die Auflage bekommen, an einer Gruppentherapie für jugendliche Täter und Täterinnen teilzunehmen. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen wissen, dass sie in Fällen der Vermutung sexueller Gewalt das gesetzlich abgesicherte Recht haben, sich auch ohne Wissen und/oder Einverständnis der Vorgesetzten/des Vereins von einer Fachstelle beraten zu lassen.

Alle Kinder haben ein Recht auf eine saubere Toilette

Die Illustration bildet zwei nebeneinanderliegende Toilettenkabinen ab. Die rechte Kabine zeigt eine Toilette mit aufgeklapptem Deckel. Auf dem Klodeckel ist ein gelber, lächelnder Smiley abgebildet, und neben der Toilette hängt eine sauber aufgerollte Toilettenpapierrolle an der Wand. Die sauberen Wände der Kabine sind in einem hellen Blau gestrichen. Weiße, über Toilette und Toilettenpapier skizzierte Linien symbolisieren die ausstrahlende Sauberkeit. In der Toilette daneben sieht es nicht so schön aus: Ein abgerissenes Stück Toilettenpapier hängt über der Klobrille, auf dem Boden liegen weitere Toilettenpapierfetzen und eine halb abgerollte Toilettenpapierrolle. Man sieht Flecken an der Wand und am Boden. Über der verdreckten Toilette ist das Piktogramm eines roten Stoppschilds abgebildet. Dies zeigt deutlich, dass dreckige Toiletten nicht in Ordnung sind und dass alle Kinder ein Recht auf eine saubere Toilette haben.

Verdreckte Schultoiletten und sexuelle Belästigungen auf dem Schulklo sind schon immer viel diskutierte Themen auf Elternabenden und Sitzungen von Klassenräten. Kinder berichten, dass sie in der Schule aus Ekel die verdreckten Toiletten meiden. Andere halten ein, weil sie Angst haben, dass Mitschüler*innen gegen die Tür klopfen, sie in der Toilette einsperren oder auf andere Art ihre persönlichen Grenzen verletzen. Die Räumlichkeiten vor Toiletten und Duschen sind in Institutionen Orte, an denen oft viel „Quatsch“ (Streiche gespielt, Wasserschlachten) gemacht wird und auch sexuelle Übergriffe stattfinden. In der Praxis wird deutlich, dass sich die Grenzverletzungen in diesen Vorräumen deutlich reduzieren, wenn diese durch ein Fenster entweder vom Flur oder vom Schulhof einsichtbar sind. Eine sehr effektive Präventionsmaßnahme auch gegen sexualisierte Gewalt und Verschmutzung von Schultoiletten, die die Schulämter beim Bau neuer Schulen unbedingt beachten sollten!!

Auch Erwachsene müssen die Privatsphäre von Kindern achten

Die Illustration zeigt einen nackten Jungen unter einer Dusche. Er ist von der Seite zu sehen, etwa ab dem Po aufwärts. Mit beiden Händen bedeckt er seinen Penis. Die Körperhaltung des Jungen zeigt , dass er sich nicht wohl fühlt: Sein Kopf ist leicht gesenkt, die Schultern sind hochgezogen. Ganz offensichtlich wird der Junge durch einen Mann im Trainingsanzug gestört, der den Duschvorhang zur Seite zieht und seinen Blick auf den Jungen richtet. Der Erwachsene lacht. Auf dem rechten Arm des Mannes ist ein rotes Stoppschild als Piktogramm zu sehen. Es macht deutlich: „Stopp! Auch Erwachsene müssen die Intimsphäre von Kindern achten.“

Die dargestellte Szene ist ein typischer Übergriff im Sportbereich. Missbraucher testen nicht nur in Einzelfällen durch einen solchen Übergriff die Widerstandskraft von Kindern. Sie versuchen durch ihr Verhalten auch jungen Sportler*innen den Eindruck zu vermitteln, dass ein solches Verhalten ganz normal sei. Sexuelle Gewalt im Sport beginnt häufig in Dusch- und Übernachtungssituationen. Vereine müssen deshalb klare Regeln setzen – u. a. dass Trainer und Trainerinnen Duschen nicht gemeinsam mit Kindern nutzen.

Es tut gut, wenn man getröstet wird

Im Mittelpunkt der Illustration steht ein Mädchen, dem es offensichtlich nicht gut geht. Sie wischt sich Tränen aus den Augen. Ein anderes Mädchen legt tröstend den Arm um ihre Schulter. Mit einem aufmunternden und leicht besorgten Blick schaut sie zu ihr hinüber. Vor den beiden Kindern kniet ein Mann, der ihnen aufmerksam zuhört. Es entsteht der Eindruck, dass er sich den Mädchen empathisch auf Augenhöhe zuwendet. Offensichtlich ist er eine vertrauenswürdige Ansprechperson für die beiden Kinder. „Es tut gut, wenn man getröstet wird!“

Sei es bei einer Verletzung im Sport, ein Streit unter Geschwistern oder Freund*innen oder nur eine normale alltägliche Situation wie ein langer Schultag. Es gibt immer wieder Situationen in denen Kinder Trost und Zuwendung brauchen. Manchen Mädchen* und Jungen* tut es dann gut, wenn man sie vorsichtig in den Arm nimmt. Oder wenn man ihnen tröstend die Hand auf die Schulter legt. Für andere reicht ein Pflaster oder ein Taschentuch. Wichtig ist: Kinder zeigen meist deutlich, wie viel Nähe sie möchten und drücken zugleich Ihre Grenzen aus. Erwachsene sollten keine Scheu vor Nähe haben – aber immer aufmerksam bleiben. Auch die wortlos ausgedrückten Grenzen der Mädchen* und Jungen* müssen wahrgenommen und respektiert werden.

 

Hosen oder Röcke runterziehen ist niemals witzig

Ein Mädchen steht hinter einem Jungen und versucht, ihm mit beiden Händen die Hose herunterzuziehen. Der Junge reagiert erschrocken. Seine Augen sind weit aufgerissen, sein Mund ist geöffnet, seine Arme und Finger bis in die Spitzen gestreckt. Insgesamt wirkt der Junge erstarrt. Ein zweites Mädchen versucht, das übergriffige Mädchen zu stoppen. Sie greift energisch an deren Kapuze und zieht sie von dem Jungen weg. Ein Piktogramm, das über das übergriffige Mädchen gelegt ist, vermittelt die Botschaft: “STOPP! Hosen oder Röcke runterziehen ist niemals witzig!”

Sexuelle Belästigungen und Übergriffe durch Gleichaltrige finden auf Schulhöfen, Spielplätzen, auf Sportanlagen und der Straße statt. Sie werden nicht nur von älteren gegen jüngere Kinder, sondern oft auch von kleinen gegen größere Mädchen* und Jungen* verübt. Je jünger die Kinder sind, umso größer ist der Anteil der Mädchen* unter den übergriffigen Kindern. Ältere Kinder haben oft eine Scheu, sich gegenüber grenzverletzenden jungen Kindern abzugrenzen und Erwachsene um Unterstützung zu bitten. Doch auch in diesen Fällen ist Hilfe holen kein Petzen.

Zwangsküssen ist sexuelle Belästigung

Die Illustration zeigt einen Jungen, der versucht, ein Mädchen gegen ihren Willen zu küssen. Das Mädchen wehrt sich entschlossen gegen die sexuelle Belästigung. Ihre gesamte Körperhaltung und Mimik drücken aus, dass sie nicht geküsst werden will. Mit beiden Händen drückt sie den Jungen weg, während ihr rechtes Bein zur Abwehr erhoben ist. Rechts von beiden steht ein weiterer Junge. Er zieht mit aller Kraft den Angreifer von dem Mädchen weg. Ein Stoppschild-Piktogramm betont: Stopp! Das ist sexuelle Belästigung!

Mädchen* und Jungen* bekommen manchmal von Erwachsenen im Alltag vermittelt, sexuelle Grenzverletzungen seien ganz normal. Diese solle man „nicht so ernst nehmen“. Das ist absolut falsch! Einige Kinder und Jugendliche passen sich dem schlechten Vorbild an und übernehmen grenzverletzende Verhaltensweisen – zum Beispiel „Zwangsküssen“ oder Klatschen auf den Po. Erwachsene tragen hier eine besondere Verantwortung: Sie müssen selbst achtsam mit Grenzen umgehen und sich klar gegen sexuelle Belästigungen positionieren – als gute Vorbilder für Mädchen* und Jungen*.

Alle Kinder haben das Recht, Spaß zu haben

Die Illustration zeigt eine Spiel-Szene auf einem Basketballfeld. Auf dem Spielfeld sind sechs unterschiedliche Kinder in Angriffs- und Verteidigungshaltungen aktiv. Im Zentrum des Bildes läuft zum Beispiel ein Mädchen mit dem Basketball dribbelnd schnell in Richtung Korb. Vor dem Basketballkorb ist ein Junge von hinten zu sehen, der einen traditionellen Haarknoten der Glaubensgemeinschaft der Sikhs trägt. Ein etwas kräftigerer Junge, hat seine Mitspieler im

Blick. Bei einem Jungen sieht man erst auf den zweiten Blick, dass er eine Beinprothese trägt. Die sechs unterschiedlichen Kinder haben offensichtlich Spaß miteinander.

Die Idee zu dieser Illustration hatten Kinder der Grundschulen am Erlenweg in Köln. Ihnen war es wichtig, dass alle Kinder Spaß haben – ganz gleich ob mit oder ohne Behinderung und aus welchem Land sie kommen.

Angeber verderben die Stimmung

Die Illustration zeigt drei Kinder, die sich auf einem Basketballfeld befinden. Im Vordergrund steht ein Junge mit selbstbewusst wirkender Mimik und lässiger Körperhaltung. Er trägt Jeans und rot-weiße Sneakers. Auf seinem gelben T-Shirt ist eine große Eins abgebildet, die von einem angedeuteten Pokal eingerahmt wird. Mit dem rechten Daumen zeigt er selbstverliebt auf die Eins. Die beiden anderen Kinder, ein Mädchen und ein Junge, haben sich von dem „Angeber“ abgewendet und verlassen den Basketballplatz. Der Junge schaut noch einmal zum „Angeber“ zurück. Seine Schultern hängen herab, er wirkt enttäuscht. Die Mimik und das Verhalten der beiden Kinder verdeutlichen die Aussage: „Angeber verderben die Stimmung.“

Diese Illustration wurde von den Schüler*innen einer dritten Klasse entwickelt, in der eine sehr dominante Jungengruppe den Ton angab. Der Klassensprecher war deren „Chef“ und ein sehr beliebter Angeber, der sich zum Beispiel mit seinen sportlichen Leistungen hervortat. Im Laufe einer längerfristigen präventiven Zusammenarbeit der Kindergruppe mit Zartbitter, distanzierten sich Mitglieder der Jungengruppe von dessen angeberischen Verhalten. Mehrere Mädchen* und Jungen* der Klasse erarbeiteten gemeinsam die auf der Illustration dargestellte Szene. Die bildliche Darstellung verdeutlichte dem Klassensprecher sein dominantes Verhalten. Er verstand, warum sich einige Mädchen* und Jungen* von ihm abwandten. Nun bemühte der Junge sich zunehmend, sich zurückzunehmen. Seine Mitschüler*innen schätzten ihn umso mehr.

In der Präventionsarbeit gegen sexuelle Gewalt ist es von entscheidender Bedeutung, Machtpositionen innerhalb einer Gruppe zu verdeutlichen und auszugleichen, denn diese werden nicht selten dazu genutzt, um andere Kinder zu unterwerfen, abhängig zu machen und deren persönliche Grenzen zu verletzen. Zugleich ist wichtig, grenzverletzenden Kindern respektvoll zu begegnen. Sie dürfen nicht auf ihr grenzverletzendes Verhalten reduziert werden und müssen ebenso mit ihren Stärken und positiven Verhaltensweisen wahrgenommen werden.

Andere Kinder zu Gemeinheiten anstacheln ist unfair

Die Illustration bildet zwei Jungen ab. Ein Junge kniet neben dem Hinterrad eines Fahrrads, aus dem er die Luft rauslässt. Er grinst. Ein anderer Junge im gelben T-Shirt steht neben ihm. Er hat eine Hand lässig in seine Hosentasche gesteckt, mit der anderen Hand zeigt er auf den Hinterreifen des Fahrrads, so als ob er seinen Freund zu der Gemeinheit anstachelt. Dabei lacht er breit und hämisch. Rechts über seinem Kopf befindet sich eine Fantasieblase, in der ein Junge skizziert ist, der sein Fahrrad schiebt und über dessen Kopf sich eine schwarze Wolke befindet. Anscheinend malt der Junge im gelben T-Shirt sich aus, wie der Fahrradbesitzer später sein Rad nach Hause schieben muss.

In Jungencliquen machen sich „Chefs“ häufig nicht „die Finger dreckig“: Über Unterwerfungsrituale bauen sie oftmals Dominanzstrukturen auf und stiften ihre „Untergebenen“ an, Gemeinheiten und Gewalthandlungen auszuüben. Gewalt gegen Gleichaltrige – auch sexuelle Gewalt – wird von den Anführern von Jungencliquen nicht nur in Einzelfällen an Jungen mit niedrigem Status innerhalb der Gruppenhierarchie delegiert. Diese führen die Gewalthandlungen aus, um „dazu zu gehören“ und oder sich so davor zu schützen, das nächste Opfer zu sein. Auch diese mehr oder weniger unfreiwilligen Helfer müssen für die von ihnen verübten Gewalthandlungen in die Verantwortung genommen werden. Ansonsten besteht ein hohes Risiko, dass sich ihre übergriffigen Verhaltensweisen verfestigen. Zugleich dürfen diese Kinder nicht auf das übergriffige Verhalten reduziert werden. Sie benötigen Hilfen, um ihre Verhaltensmuster zu überwinden und sie brauchen die Zusage, dass die Fachkräfte auch zu ihnen halten, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen verletzt.

Pädagogische Fachkräfte haben häufig allzu großes Mitleid mit Kindern, die von Anführern einer Gruppe zu Gewalthandlungen überredet oder gezwungen wurden. Die konsequente Umsetzung der vereinbarten Sanktionen, auch gegenüber diesen Kindern, ist jedoch auch im Sinne eines grenzachtenden Umgangs in der Gesamtgruppe dringend notwendig. Es gilt die „verwirrte Gruppennorm“ zu korrigieren, damit übergriffiges und grenzverletzendes Verhalten nicht innerhalb der Gruppe/Klasse als normal bewertet wird.

Arschbohrer sind sexuelle Gewalt

Einige Kinder und Jugendliche finden es „witzig“, anderen sogenannte „Arschbohrer“ zu geben – dabei drücken sie ihren Finger in den Po eines anderen Kindes. In der Regel ist dieses bekleidet, aber es gibt auch Einzelfälle, in denen Kinder und Jugendliche in den unbekleideten Anus von Gleichaltrigen eindringen – sprich: diese im Sinne des Strafgesetzbuches vergewaltigen. In manchen Fällen werden Betroffene so schwer verletzt, dass eine ärztliche Behandlung notwendig ist. Auch berichteten übergriffige Jugendliche wiederholt gegenüber Zartbitter, dass sie sich bei „Arschbohrern“ die Finger gebrochen haben.

Oft werden „Arschbohrer“ im Beisein von Mitschülern, Freundinnen oder Sportkameraden verpasst, was auch für diese Zeuginnen und Zeugen eine zum Teil sehr belastende Erfahrung ist. Viele Opfer verbergen ihre Hilflosigkeit hinter einem Lächeln, in der Hoffnung, dass die Täter und Täterinnen dann schneller von ihnen ablassen. Manche machen sogar aktiv mit und setzen selbst „Arschbohrer“ – aus Angst, selbst (erneut) zum Opfer zu werden. Inzwischen wird dieses sexuell übergriffige Ritual auch zunehmend von Mädchen* ausgeführt. „Arschbohrer“ sind niemals harmlos oder witzig. Es handelt sich um eine Form sexueller Gewalt, die strafbar ist und angezeigt werden kann.

Pädagogische Fachkräfte bemerken solche strafbaren Übergriffe häufig nicht, weil sie sich nicht vorstellen können, dass so etwas in ihrer (Grund-)Schule, Einrichtung oder ihrem Verein geschieht. Umso wichtiger ist es, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Betreuungspersonen im Sinne von Kinderrechte-Schutzkonzepten verpflichtet werden, an Informationsveranstaltungen zur Prävention sexueller Gewalt teilzunehmen. Nur wenn Betreuungspersonen über Formen sexueller Übergriffe informiert sind, können sie diese im pädagogischen Alltag wahrnehmen. Einige Einrichtungen und Schulen haben bereits vorbildlich reagiert: Auf Initiative der Einrichtungsleitungen haben diese klaren Regeln eingeführt, wie mit „Arschbohrern“ umgegangen und diese sanktioniert werden – ganz egal welcher Schüler diese verübt hat. Klare Regeln sind zum Beispiel: automatische Klassenkonferenz und mehrere Tage Schulverweis. Über diese Maßnahmen werden die Eltern schriftlich sowie auf Elternabenden informiert. Solch klare Reaktionen zeigen Wirkung. In Einrichtungen, die sich eindeutig positionieren, treten „Arschbohrer“ deutlich weniger häufig auf.

Gewalt ist niemals okay

Die Illustration zeigt, wie ein Junge einem etwas jüngerem Kind ein Beinchen stellt. Ein Mädchen scheint das Kind zusätzlich zu schubsen. Sie lacht. Die Kleine zu ärgern, scheint ihr Spaß zu machen. Das kleine Mädchen fällt, sie hat einen erschrockenen Gesichtsausdruck. Ein über den beiden älteren Kindern abgebildetes Piktogramm unterstreicht die Aussage „STOPP! Gewalt ist niemals okay.“

Gewalthandlungen werden im Alltag von Kindern und Jugendlichen oft als Spaß dargestellt. Eine große Rolle dabei spielen Macht und Überlegenheit. Jüngere Kinder zeigen manchmal noch ihre Verletztheit, ziehen sich aber schnell zurück, weil sie Angst haben, „noch mehr abzubekommen“. Gleichaltrige machen oft gute Miene zum bösen Spiel, um nicht aufzufallen oder selbst zur Zielscheibe zu werden. Jungen versuchen häufig, cool zu wirken. Mädchen hingegen haben vielfach gelernt, übergriffiges Verhalten hinzunehmen. Man vermittelt ihnen die Botschaft: „Wenn du das nicht beachtest, hört er schon auf“. Manchmal wird ihnen sogar vermittelt: „Der macht das nur, weil er dich gern hat“. So entsteht das Bild, dass Jungen eben „so sind“. Mit derartigen Begründungen wird Gewalt verharmlost und sie werden für viele

Übergriffe nicht zur Verantwortung gezogen. Deshalb ist es notwendig, dass Erwachsene aktiv eingreifen, Grenzen setzen und klar machen: Gewalt ist kein Spaß!

AlleKinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Belästigung

Die Illustration zeigt einen Jungen, der gerade versucht, einem anderen Jungen mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Der angegriffene Junge hat die Hände abwehrend erhoben. Er schaut entschlossen in Richtung des Angreifers. Eine Frau greift aktiv ein und versucht den gewalttätigen Jungen zurückzuhalten. Ihr Einschreiten verdeutlicht: „Alle Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt!“

Erwachsene haben die Verantwortung für den Schutz von Kindern. Es ist nicht okay, wenn sie in Fällen von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt die Beschwerden von Betroffenen abtun mit Bemerkungen wie „Regelt das untereinander!“, „Wehr dich!“, „Du ärgerst doch auch andere Kinder.“. Besonderen Schutz benötigen Kinder mit dunkler Hautfarbe. Bei ihnen müssen pädagogische Fachkräfte besonders aufmerksam sein, denn sie haben ein hohes Risiko rassistischer Anfeindungen durch andere Kinder.

Kein Küsschen auf Kommando

Die Illustration zeigt eine ältere Frau und ein Mädchen im Grundschulalter. Die Frau kommt dem Mädchen körperlich sehr nah und versucht es zu küssen. Dabei hält sie den Arm des Mädchens fest. Das Mädchen versucht sich zu schützen und signalisiert deutliche Ablehnung.

Jedes Kind kann selbst bestimmen, mit wem es Kuscheln möchte

Die Illustration bildet einen Jungen ab, der auf dem Boden kniet. Sein Gesichtsausdruck wirkt entspannt und friedlich, während er mit seinem Stoffbären kuschelt. „Jedes Kind kann selbst bestimmen, mit wem es kuscheln möchte“.

Alle haben ein Recht, ungestört schlafen zu können

Die Illustration zeigt ein Mädchen, das aufrecht im Bett sitzt. Der Gesichtsausdruck des Mädchens wirkt wütend. Vor ihrem Bett steht ein Junge mit einem Teddybären im Arm. Er möchte mit in das Bett des Mädchens. Das Mädchen das will nicht. Zwischen den beiden ist ein rotes Stoppschild mit der Aufschrift: „Alle haben ein Recht, ungestört schlafen zu können“.

Alle Kinder haben das Recht auf Achtung ihrer Intimsphäre

Eine erwachsene Frau betritt ein Badezimmer, in dem ein Junge duscht. Das Kind verdeckt seinen Körper mit dem Duschvorhang, ruft der Frau etwas zu und zeigt mit einer Hand zur Tür. Seine Reaktion macht deutlich, dass er möchte, dass seine Intimsphäre geachtet wird.

Alle Mädchen und Jungen haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung

Die Illustration stellt Gewalt in der Erziehung dar. Eine wütende Frau versucht, ein Mädchen zu schlagen. Eine zweite Frau greift entschieden ein und hält die aggressive Frau zurück. Das Mädchen duckt sich weg und schaut ängstlich zur angreifenden Frau. Auf dem Oberkörper der schlagenden Frau ist das Piktogramm eines Stoppschilds abgebildet. Die Botschaft der Illustration ist: Alle Mädchen* und Jungen* haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Wenn Erwachsene von Gewalt gegen Kinder durch Eltern, Betreuer*innen oder Vereinsmitglieder erfahren oder sie beobachten, dann ist es ihre Pflicht, für den Schutz der betroffenen Kinder zu sorgen. Es ist nicht immer leicht, dieser Verpflichtung nachzukommen. Deshalb empfiehlt es sich, dass sich Erwachsene zunächst an eine (spezialisierte) Beratungsstelle wenden und um Unterstützung bitten. Seit einigen Jahren ist es gesetzlich verankert, dass sich Mädchen* und Jungen* im Fall von familiärer Gewalt und sexueller Belästigung jederzeit ohne Wissen der Eltern an eine Beratungsstelle wenden können.

Gewalt zu hören und zu beobachten, ist für Kinder belastend

Die Illustration zeigt zwei Kinder, die durch eine geöffnete Tür in einen Raum hineinschauen. Der Junge hält sich erschrocken die Hand vor den Mund und der Gesichtsausdruck des Mädchens wirkt ängstlich. Im Raum steht ein erwachsener Mann einer Frau gegenüber. Seine Körpersprache ist bedrohlich und aggressiv, während er die Frau am Handgelenk festhält und sie anschreit. Die Frau schreit ebenfalls.

Gewalthandlungen zu beobachten oder nur zu hören, kann für Kinder extrem schockierend sein. Die (akkustische) Zeugenschaft von Gewalt ist für Mädchen* und Jungen* zum Teil gleichermaßen belastend, wie selbst unmittelbar betroffen zu sein. Bedrohliche Beobachtungen bleiben oft in der Erinnerung lebendig.

Peinliche Fotos sind nicht witzig

Die Illustration bildet zwei Erwachsene ab, die sich über das Foto eines weinenden Jungen auf einem Bildschirm amüsieren. Der Junge wischt sich auf dem Foto die Tränen vom Gesicht. Das Kind steht mit gesenktem Kopf neben den wenig einfühlsamen Erwachsenen. Es scheint durch deren Verhalten verletzt: Sein Gesichtsausdruck wirkt verärgert und seine Arme hat das Kind vor seiner Brust verschränkt. Ein rotes Stoppschild mit der Aufschrift „Peinliche Fotos sind nicht witzig!“ macht deutlich, dass das Zeigen und Verbreiten peinlicher Fotos nicht harmlos, sondern respektlos ist.

Leider verhalten sich auch heute noch viele Erwachsene so respektlos gegenüber Kindern.

Alle Kinder dürfen entscheiden, wen sie mögen und wen nicht

In der Szene sind drei Erwachsene und ein Mädchen abgebildet. Die Eltern des Mädchens verhalten sich offen gegenüber einem erwachsenen Mann, während ihre Tochter sich mit eindeutiger Körpergeste von diesem abwendet. Oben im Bild steht die Aufschrift „Alle Kinder dürfen entscheiden, wen sie mögen und wen nicht“.

Viele Familien genießen es, wenn sich auch die Kinder mit Freundinnen und Freunden der Eltern und deren Kinder gut verstehen. Zum Beispiel verbringen sie viel Freizeit miteinander und fahren zusammen in Urlaub. Von Kindern wird oft erwartet, dass sie Verwandten und Freunden der Eltern mögen. Sie sollen Menschen aus dem Umfeld der Familie einen Vertrauensvorsprung geben und eigenes gesundes Misstrauen ausblenden.

Einige Täter vernebeln gezielt die Wahrnehmung von Müttern und Vätern, so dass diese die alltäglichen kleinen Grenzverletzungen gegenüber ihren Kindern nicht mehr wahrnehmen und als möglichen Hinweis auf sexuelle Übergriffe ausblenden.

Tipp: Zartbitter-Broschüre: Gesundes Misstrauen von Eltern schützt Kinder vor Missbrauch durch Babysitter.

Hilfe holen ist kein Petzen

Die Illustration mit dem Titel „Hilfe holen ist kein Petzen!“ zeigt zwei Kinder, die gemeinsam eine Fahne mit der Botschaft schwenken, dass Hilfe holen mutig ist. Für jüngere Kinder bis etwa zum zweiten Grundschuljahr ist der Slogan „Hilfe holen ist kein Petzen!“ angemessen. Ältere Kinder spricht der Slogan „Hilfe holen ist kein Verrat!“ an.

Alle Kinder haben das Recht, sich zu beschweren

Die Illustration bildet das Gespräch von drei Kindern mit einer Frau ab. Sie sitzt an einem Tisch und schaut die Kinder an, die auf der anderen Seite des Tisches stehen. In der Mitte der Kindergruppe steht ein Junge. Er weint. Dicke Tränen laufen ihm über die Wangen. Links neben dem Jungen befindet sich ein Mädchen, das diesem Trost spendet. Rechts neben dem weinenden Jungen steht ein etwas kleineres Kind. Es schaut die Frau intensiv an.

Die Illustration bildet ein positives Praxisbeispiel ab: Kinder unterstützen einen weinenden Jungen und begleiten diesen beim Gespräch mit einer vertrauenswürdigen erwachsenen Frau. Diese nimmt die Beschwerde der Kinder ernst und hört zu. Für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche ist dies keine Selbstverständlichkeit, denn viele Eltern und Fachkräfte nehmen ihre verdeckten Hilferufe nicht wahr bzw. „tun nur so, als ob sie zuhören.“ Andere glauben betroffenen Mädchen und Jungen nicht, erklären die Anliegen der Kinder als nicht relevant oder sich selbst als nicht zuständig. Ob Kinder, deren persönliche Grenzen verletzt wurden, Gehör finden oder nicht, ist in der Regel abhängig von der Offenheit einzelner Erwachsener für die Anliegen der Kinder und den kindgerechten Strukturen der jeweiligen Institution.

Das Zartbitter-Erklärvideo „Wie werde ich eine vertrauenswürdige Ansprechperson für kindliche Opfer sexueller Gewalt?“ gibt pädagogischen Fachkräften und Eltern Tipps, wie sie sich im pädagogischen Alltag verhalten können, damit es betroffenen Kindern leichter fällt, sich ihnen anzuvertrauen.