Ausstellung: Alle Kinder haben persönliche Rechte!


Die Ausstellung fand im Zeitraum 18. 09. – 15. 11. 2025 im VHS-Studienhaus am Neumarkt statt. 

Bereits 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Dennoch sind die Kinderrechte bis heute weder im Grundgesetz noch in der Verfassung verankert. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten anzuerkennen.

Viele Länder haben dies bereits umgesetzt, darunter Norwegen, Belgien, Irland, Spanien, Österreich, Südafrika, Polen und Finnland. In Deutschland hingegen gelten Kinder rechtlich noch immer nicht als vollwertige Träger eigener Rechte. Ihre Interessen stehen im juristischen Alltag häufig hinter dem Elternrecht zurück. Das führt dazu, dass die Belange von Mädchen* und Jungen* in Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und selbst in vielen familiären und institutionellen Alltagssituationen nur nachrangig berücksichtigt werden – eine untergeordnete Rolle spielen.

Wären die Kinderrechte ausdrücklich als eigenständige Grundrechte im Grundgesetz verankert, müsste der Staat ohne Einschränkungen dafür sorgen, dass Kinder in Familien, Institutionen und Kommunen unter Bedingungen aufwachsen, die ihre Entwicklung und ihr Wohl umfassend sichern. Seit einigen Jahren setzt sich ein großer Teil der deutschen (Fach-)Öffentlichkeit dafür ein, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Auch Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe greifen das Thema auf und bieten entsprechende Projekte an. Viele dieser Angebote bleiben jedoch auf reine Wissensvermittlung beschränkt, ohne dass Kinderrechte in den Strukturen der Institutionen fest verankert werden.

Fragt man Mädchen* und Jungen* im Grundschulalter nach Kinderrechten, nennen sie häufig zunächst die bekannten UN-Kinderrechte, zum Beispiel: „Kinderarbeit ist verboten“, „Kinder haben ein Recht auf Freizeit, auf Bildung, auf medizinische Versorgung und auf Nahrung.“ Zugleich berichten viele, dass Kinderrechte in vielen Ländern der Welt noch immer unzureichend umgesetzt werden. Fragt man Grundschüler*innen aber nach der Bedeutung von Kinderrechten für ihren Alltag, nennen sie seit der Jahrtausendwende vor allem das „Recht auf gewaltfreie Erziehung“, das seit Januar 2001 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben ist. Auch das „Recht am eigenen Bild“ ist vielen Kindern inzwischen grob bekannt – nicht zuletzt durch die breite Medienberichterstattung über digitale sexuelle Gewalt.

Nachbesprechungen der Zartbitter-Präventionstheaterstücke und Workshops zeigen jedoch: Das Detailwissen über das „Recht am eigenen Bild“ ist oft lückenhaft. Auch zu anderen persönlichen Rechten mangelt es ihnen an grundlegenden Informationen. Dadurch können sie ihre Rechte im Alltag nur eingeschränkt wahrnehmen und vertreten.

Das neue Zartbitter-Projekt „Alle Kinder haben persönliche Rechte“ vermittelt Mädchen* und Jungen* im Grundschulalter ihre persönlichen Rechte. Es zeigt Eltern und Fachkräften, wie sie diese Rechte kindgerecht erklären und im Alltag achten können – etwa das Recht auf eigene Gefühle oder das Recht, selbst zu entscheiden, wen sie mögen und wen nicht. Das Projekt macht zudem deutlich: Übergriffe können sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern ausgehen. Indem Kinder ihre Rechte kennen und sie ernst genommen werden, wächst ihre Widerstandskraft – ein wichtiger Beitrag zur Prävention sexueller Gewalt. Wissen stärkt!

Pädagogische Fachkräfte und Eltern tragen Verantwortung, Kinder vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene und Kinder aktiv zu schützen. Lebensfroh gestaltete Zartbitter-Materialien wie Plakate, der Kinderrechte-Pass, Leporellos und Arbeitshilfen sowie das Theaterstück „Kinderrechte Superkräfte“, Zartbitter-Songs und die Ausstellung „Alle Kinder haben persönliche Rechte“ bieten praktische Anregungen, wie sie diese Verantwortung im Alltag umsetzen können.

Mit freundlicher Unterstützung: