Sexuelle Übergriffe durch Kinder im Vor- und Grundschulalter
Sexuelle Übergriffe sind sexuelle Handlungen, die wiederholt , massiv und/oder gezielt
die persönlichen Grenzen anderer verletzen. Einmalige unbeabsichtigte
Verletzungen im Rahmen kindlicher „Doktorspiele“ sind noch kein Grund zu allzu
großer Besorgnis. Treten jedoch wiederholt Verletzungen auf und missachten
Mädchen und Jungen die ihnen bekannten Regeln für „Doktorspiele“, so ist dieses
Verhalten zweifellos als sexuell übergriffig zu bewerten.
Keinesfalls ist wiederholt oder gezielt sexuell übergriffiges Verhalten eine Folge eines zufällig beobachteten Geschlechtsverkehrs. Sexuelle Übergriffe unter Kindern können ein Hinweis auf eigene sexuelle Gewalterfahrungen durch andere Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sein – innerhalb und außerhalb der Familie. Oftmals hat übergriffiges Verhalten jedoch andere Ursachen - zum Beispiel:
Von sexuellen Übergriffen betroffene Kinder bezeichnet man als Opfer. Viele Mädchen und Jungen erleben nicht nur sexuelle Gewalterfahrungen durch Erwachsene, sondern auch durch gleichaltrige und ältere Kinder als Ohnmachtserfahrung. Neben dem Begriff „Opfer“ hat sich in Fachkreisen der Begriff „ sexuell übergriffige Kinder“ durchgesetzt. Man wird sexuell grenzverletzenden Kindern nicht gerecht, wenn man sie als „Täter“ oder „Täterin“ kriminalisiert und ihre Handlungen als „Missbrauch“ bezeichnet. Zudem verschärft eine solche Kriminalisierung in vielen Fällen Konflikte unter den Erwachsenen, die dann oftmals mit gegenseitigen Beschuldigungen so stark beschäftigt sind, dass sie die Kinder aus dem Blick verlieren. Signale, bei denen Sie pädagogisch eingreifen sollten! Ein Mädchen/Junge…
Ein Mädchen/Junge…
Wiederholt oder gezielt sexuell übergriffiges Verhalten von Kindern im Vor- und Grundschulalter darf nicht fälschlicherweise als Folge eines zufällig beobachteten Geschlechtsverkehrs unter Erwachsenen bagatellisiert werden. Es ist vielmehr als ein möglicher Hinweis auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls entsprechend SGB VIII §8a zu verstehen. Pädagoginnen und Pädagogen sind folglich rechtlich verpflichtet, frühzeitig mit Fachberatungsstellen oder dem Jugendamt zusammenzuarbeiten. Keineswegs reicht es im Fällen sexueller Übergriffe aus, mit den Eltern der Kinder zu sprechen und die Mädchen und Jungen zur Einhaltung der Regeln für „Doktorspiele“ zu ermahnen. Im Frühjahr 2009 erschien unter dem Titel „Wir können was, was ihr nicht könnt!“ ein Bilderbuch über „Zärtlichkeit und Doktorspiele“ für Mädchen und Jungen im Vor- und Grundschulalter (Enders/Wolters 2009). Das Bilderbuch vermittelt auf eine kindgerechte Art und Weise Regeln für „Doktorspiele“ und hilft, mit betroffenen Kindern ins Gespräch zu kommen. In dem didaktischen Begleitmaterial zu dem Bilderbuch finden Pädagoginnen und Pädagoginnen zudem zahlreiche Tipps: Wie reagiere ich, wenn mir ein Kind über sexuelle Übergriffe berichtet? Wie kann ich einmalige sexuelle Grenzverletzungen stoppen und benennen, die beteiligten Kinder sachlich befragen und betroffene Mädchen und Jungen unterstützen? ... © Zartbitter 2009 |