Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens
einmal vor seinem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der
Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch
von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe
gestellt hat.
Dies bedeutet keinesfalls, dass jedes 4. bis 5. Mädchen jahrelang von ihrem
(Stief-)Vater, Opa oder älteren Bruder vergewaltigt wird. In vielen Fällen sexueller
Ausbeutung wird ein Mädchen/ein Junge nur einmal missbraucht und kann sich
selbst – oftmals mit Unterstützung Dritter – vor weiteren sexuellen Übergriffen
schützen. Ein Mädchen bricht z.B. unter einem Vorwand den Musikunterricht ab,
weil sie die Grabschereien des Lehrers nicht mehr ertragen kann. Doch je enger
die Beziehung zwischen Täter und Opfer ist, umso größer ist die Gefahr, dass
der Täter/die Täterin das Mädchen/den Jungen über einen langen Zeitraum sexuell
ausbeutet.
Einige Mädchen und Jungen werden auch im Laufe ihrer Kindheit und Jugend von
mehreren Tätern und Täterinnen missbraucht.
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