Prävention sexueller MissbrauchDFB veröffentlicht Broschüre „Kinderschutz im Verein“Es tut sich was: Der DFB hat eine Broschüre zum Kinderschutz im Verein veröffentlicht, deren beigefügten Merkblätter mit Verhaltensvorgaben für Trainer und andere Betreuungspersonen für den gesamten Sportbereich vorbildlich sind. Es wird zum Beispiel für Trainingslager und Ferienfreizeiten vorgegeben, dass Mitglieder des Betreuungsteams nicht mit Kindern und Jugendlichen in einem Raum schlafen sowie getrennt duschen und sich umkleiden. „Wenn alle Fußballvereine die Regeln des DFB umsetzen würden, dann wäre dies ein Meilenstein in Richtung Prävention sexualisierter Gewalt" erklärt Ursula Enders, Leiterin von Zartbitter Köln. Mehr »» |
Prävention sexueller Missbrauch
Schutz vor sexuellen Übergriffen auf Kinder- und Jugendfreizeiten
Die Sommerferien nahen. In vielen Jugend- und Sportverbänden
laufen zurzeit die Vorbereitungen für die Kinder- und Jugendfreizeiten der
Sommerferien auf Hochtouren. Nicht nur organisatorische Fragen müssen geklärt,
sondern auch die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für
ihre pädagogischen Aufgaben geschult werden. Der Schutz von Mädchen und Jungen
vor sexuellen Grenzverletzungen und Übergriffen durch gleichaltrige und ältere
Kinder und Jugendliche sowie ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter ist
dabei ein bedeutsames Thema, dem sich die Veranstalter zunehmend stellen. „Früher
hatten wir gegen Ende der Sommerferien immer Hochbetrieb. In den letzten Jahren
haben die Beratungsanfragen anlässlich sexueller Übergriffe in Ferienlagern
deutlich abgenommen. Das ist ein gutes Zeichen“, weiß Ursula Enders von
Zartbitter e.V. zu berichten. Die Beraterinnen und Berater der Kölner Kontakt-
und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch haben als Unterstützung der
Reisevorbereitungen eine Liste der Rechte von Mädchen und Jungen auf
Ferienreisen sowie der Verhaltensregeln zusammengestellt, die in den letzten
Jahren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen haben. Eltern
gewinnen durch die Information Anhaltspunkte, worauf sie bei der Auswahl der
richtigen Reise für ihre Töchter und Söhne achten und welche Regeln sie von den
Veranstaltern einfordern sollten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bedeutet die Einhaltung der Regeln einen Schutz vor unberechtigten
Verdächtigungen. Zum Download »» Beispiele der Verhaltensregeln: Alle haben das Recht, freundlich und respektvoll behandelt zu werden. Ehrenamtliche und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen sich nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen um, nutzen nicht die gleichen Waschräume und schlafen grundsätzlich nicht im gleichen Zimmer oder Zelt. |